Wiedereintritt

Unsere Kirche steht Ihnen offen...

...wenn Sie wieder eintreten wollen

Sie können Ihren Kirchenaustritt rückgängig machen!

Die katholische Kirche freut sich über Ihren persönlichen Schritt zum Wiedereintritt und steht Ihnen dabei gerne zur Seite! 

Durch Ihre Taufe haben Sie den Heiligen Geist empfangen und sind Mitglied der Kirche geworden. Wer getauft ist, gehört zur Gemeinschaft mit Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben.

So verstanden ist der Kirchenaustritt nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben. Äußerlich haben Sie vor einiger Zeit vor dem Standesamt erklärt, dass Sie nicht mehr zur Religionsgemeinschaft gehören wollen und sich mit diesem Schritt außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt. Die Folgen gehen tiefer, als manche vielleicht dachten: der Ausschluss vom Empfang der Sakramente, die Übernahme eines Patenamtes und eine kirchliche Begräbnisfeier sind nicht mehr möglich.

Genau diese einschneidenden Konsequenzen sind jedoch für viele Menschen der Anlass, über den Wiedereintritt nachzudenken, sodass sie ein Gespräch mit einem Priester ihres Vertrauens suchen. Dieses Gespräch kann bei der Klärung Ihrer Fragen helfen.

Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zum Austritt geführt haben. Sie respektiert die persönliche Entscheidung und muss auch selbst prüfen, wo sie Anlass zum Ärgernis gab und Anlass für die Austrittserklärung war.

Es ist in jedem Falle ein freudiger Anlass, wenn es zum Wiedereintritt kommt!

Für den notwendigen Antrag werden folgende Angaben von Ihnen benötigt:

  • Name und Adresse
  • Taufort
  • Geburtsdatum
  • Taufkirche
  • Taufdatum
  • Austrittsdatum

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Kontakt

Bischöfliches Generalvikariat 
Bereich Sendung
Abteilung Kirchliche Transformationsprozesse
Fachbereich Glaubenswege
Domhof 18–21
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 307369
E-Mail: glauben(ät)bistum-hildesheim.de 

Nach der Antragstellung und der Genehmigung durch den Bischof kann dann die Aufnahmefeier erfolgen. Es ist eine gottesdienstliche Feier. Sie kann innerhalb eines Gottesdienstes Ihrer Gemeinde geschehen, oder auch in einem kleineren Rahmen. Da es ein sehr persönlicher Schritt ist, ist ein individueller Termin angemessen.

Die Person, die wieder aufgenommen wird, spricht vor Zeugen das Glaubensbekenntnis. Es ist das persönliche Bekenntnis, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche gehören zu wollen. Der Priester erklärt dann im Auftrag des Bischofs, dass die Person wieder in die Kirche aufgenommen ist. Sollten Sie das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, kann dies bei der Feier nachgeholt werden.