Gefängnisseelsorge

Begleitung und Beratung in Krisenzeiten

"Ich war im Gefängnis, und ihr habt mich besucht"(Matthäusevangelium Kap. 25, Vers 36 ).

Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt ist ein Angebot für Inhaftierte, ihre Angehörigen und Mitarbeitende im Justizvollzug

Seelsorge im Justizvollzug


Begleitung und Beratung Inhaftierte, ihrer Angehörigen und der Mitarbeitenden im Justizvollzug

„Ich war im Gefängnis und ihr habt mich besucht“ (Mt 25,35) sagt Jesus in seiner Rede über die Gerechten und Ungerechten. Er macht eindrücklich klar: Zuwendung, Begleitung und Hilfe stehen ausnahmslos jedem Menschen zustehen, egal, wie die Lebensgeschichte verlaufen ist, gleichgültig, in welcher sozialen oder gesundheitlichen Situation sich jemand befindet.

In diesem Auftrag stehen die Kirche und Seelsorge im Justizvollzug. Frauen und Männer in der Seelsorge erfüllen ihren Dienst in der Zusage Gottes, dass Umkehr möglich ist und Schuld vergeben werden kann. Im Gespräch, in der Feier des Gottesdienstes, im Gebet, in der persönlichen Begegnung und in Gruppenangeboten verkünden und leben sie die Zusage der Vergebung Gottes: „Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben!“ Seelsorge im Justizvollzug arbeitet in ökumenischer Verbundenheit. Die Angebote richten sich an alle Menschen im Gefängnis gleichermaßen, unabhängig von Religionszugehörigkeit oder weltanschaulicher Orientierung.

Seelsorge im Justizvollzug ist da für Inhaftierte in seelischer Not, bei Problemen in der Familie, mit Angehörigen, Partner*innen, Kindern. Gefängnisseelsorger*innen begleiten Inhaftierte bei der Frage nach Sinn und Schuld. Sie unterstützen, wenn sich Fragen zur individuellen Persönlichkeit, zu Beziehungen, zur eigenen Rolle stellen. Manchmal gibt es auch keine befriedigenden Lösungen. Dann können auch Seelsorgende die Antwort nur in Gottes Hand legen und mit den Gefangenen Verzweiflung und Ausweglosigkeit aushalten.

Seelsorge im Justizvollzug ist da für die Angehörigen. Mit der Inhaftierung eines Familienmitglieds wird auch dieses Gefüge erschüttert. Angehörige von Inhaftierten erleben sich oft aus ihrem sozialen Umfeld ausgegrenzt oder sogar schuldlos mitbestraft. Wie die Gefangenen selbst haben sie Fragen nach Schuld, Sinn, Zukunft oder ganz konkret danach, wie es jeden Tag weitergehen soll Der persönliche Kontakt zu gefangenen Partnern, Vätern und Müttern, Freund*innen ist stark eingeschränkt und belastet zusätzlich. Seelsorge unterstützt soziale Kontakte außerhalb des Gefängnisses, weil ein tragfähiges soziales Netzwerk Voraussetzung für gelingende Resozialisierung ist. Seelsorge regt nach innen Gespräche an, die Beziehungen stärken und vermittelt Kontaktaufnahme.

Seelsorge im Justizvollzug ist da für die Bediensteten und hat ein Ohr auch für deren Anliegen im oft belastenden Gefängnisalltag. Seelsorge arbeitet zusammen mit den internen Fachdiensten wie Sozialarbeitenden oder Psycholog*innen, begleitet durch Fortbildung, Angebote zum Innehalten und Besinnen oder durch Freizeitangebote. Bei aller Kooperation: die Vertraulichkeit und seelsorgliche Schweigepflicht bleibt in allen Fällen und bei allen Personen gewahrt – ob bedienstet oder inhaftiert.

Seelsorge im Justizvollzug ist da für sozialen Frieden in der Gesellschaft. Männer und Frauen in der Seelsorge leisten Unterstützung zur Resozialisation für Inhaftierte und deren Familien und schaffen Sicherheit – für die Gesellschaft, für Haftentlassene und für ihre Angehörigen. Sie informieren die Öffentlichkeit, kirchliche Einrichtungen, Schulen und andere Institutionen zum Haftalltag und zu Folgen der Inhaftierung. Sie regen an zur eigenen Auseinandersetzung mit Schuld, Strafe und Versöhnung und laden ein zum eigenen Engagement für Gefangene und Haftentlassene.

 

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Diözesanreferent

Gregor Schneider-Blanc
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Tel. (05121) 307-234
E-mail: g.schneider-blanc(ät)bistum-hildesheim.de