Das sollten Sie vor der Hochzeit wissen

Brauchen wir Trauzeugen? Können wir ökumenisch heiraten? Wann sollten wir mit den Planungen für die Hochzeit beginnen? Antworten auf häufig gestellte Fragen vor der Hochzeit.

Brautpaar hält Hände mit Eheringen

Ist eine kirchliche Eheschließung auch staatlich-rechtlich wirksam?

Nein, die kirchliche Eheschließung ist ausschließlich im innerkirchlichen Bereich rechtswirksam. Paare, die ausschließlich kirchlich geheiratet haben, gelten staatlich als Unverheiratete. Deswegen haben sie viele Rechte staatlich verheirateter Ehepaare nicht, z. B. Unterhaltsansprüche, Ehegattenerbrecht, Familienname, Rentenansprüche aus der Ehe etc. Über diese Konsequenzen sollten sich die Partner daher ausreichend Gedanken machen, bevor sie sich entscheiden, ihre Ehe nicht standesamtlich zu schließen.

Braut mit Brautstrauß in der Hand

Ist eine kirchliche Trauung ohne  standesamtliche möglich?

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Partner, die kirchlich heiraten wollen, nicht mehr in jedem Falle vorher standesamtlich heiraten. Wenn ein Paar eine kirchliche Hochzeit möchte, aus bestimmten Gründen aber nicht zivilrechtlich heiraten kann oder will, ist dies grundsätzlich möglich.  Erforderlich ist, dass die Partner bei dem vor jeder Eheschließung zu führenden Vorbereitungsgespräch eine gesonderte Erklärung abgeben, die ihre Gründe verdeutlicht und dokumentiert, dass die Eheleute über die rechtlichen Folgen bzw. Nichtfolgen einer lediglich kirchlich geschlossenen Ehe informiert sind. Diese Erklärung muss von dem Pfarrer im Bischöflichen Generalvikariat eingereicht werden; dort wird über die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ("Nihil obstat") entschieden.

Muss ich mich in meiner Heimatgemeinde trauen lassen?

Zwar gibt es für die Eheschließung von Katholiken eine Regel, die besagt, dass der Pfarrer des Wohnsitzes (des katholischen Partners oder eines der beiden Partner, wenn beide katholisch sind) für die Trauung zuständig ist, doch kann die Trauung auch in einer anderen Gemeinde stattfinden. Dann muss der zuständige Pfarrer dem anderen Pfarrer eine besondere Bevollmächtigung erteilen.


Kann ich mir den Priester für die Trauung aussuchen?

Auch hier gilt eigentlich die Regel, die besagt, dass der Pfarrer des Wohnsitzes (des katholischen Partners oder eines der beiden Partner, wenn beide katholisch sind) für die Trauung zuständig ist. Im Prinzip kann Sie jedoch auch ein anderer Priester trauen, sofern er von dem zuständigen Pfarrer eine Bevollmächtigung dazu bekommen hat.

Hochzeitspaar geht gemeinsamen Weg

Was muss ich für eine ökumenische Trauung beachten?

Für die „gemeinsame Trauung“, wie die so genannte „ökumenische“ Trauung offiziell heißt, gibt es eine Vereinbarung zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche über den Ritus, der bei einer solchen Trauung einzuhalten ist, je nachdem, ob die Trauung in einer katholischen oder in einer evangelischen Kirche stattfindet. Für katholische Christen ist es erforderlich, dass sie sich einige Wochen vor der Hochzeit an ihren katholischen Pfarrer wenden müssen, der mit ihnen ein Gespräch führt und das „Ehevorbereitungsprotokoll“ aufnimmt. Bei einer Trauung in der evangelischen Kirche ist darüber hinaus eine besondere Erlaubnis („Dispens“) erforderlich.

Brautstrauß.

Kann ich mich als Geschiedene/r noch einmal kirchlich trauen lassen?

Die katholische Kirche sagt von der Ehe, dass sie eine lebenslange Verbindung ist. Deshalb können Menschen, die schon einmal verheiratet waren, zunächst nicht noch einmal heiraten. Allerdings gibt es Umstände, die in manchen Fällen eine solche unauflösliche Ehe nicht entstehen lassen, so dass eine Auflösung der Ehe oder ihre Nichtigerklärung (Annullierung) möglich ist. Hierüber informiert das Faltblatt „Chance für Geschiedene“, das im Bischöflichen Generalvikariat erhältlich ist.

Werden zur kirchlichen Hochzeit Trauzeugen benötigt?

Ja, es werden zwei Trauzeugen vorausgesetzt, denn da die Trauung ein öffentlicher Akt ist, muss dieser auch vor Zeugen geschehen. Trauzeugen sollten das 14. Lebensjahr vollendet haben und sich zum christlichen Glauben bekennen - ein christliches Bekenntnis ist allerdings rechtlich nicht notwendig.

Wer kann eine Trauung vornehmen, wenn die Heimatgemeinde vakant ist?

Auch wenn der Pfarrer versetzt worden oder in den Ruhestand gegangen ist, gibt es einen Priester, der für Ihre Pfarrgemeinde zuständig ist. Die Kontaktaufnahme kann in allen Fällen über das Pfarrbüro erfolgen – die Telefonnummer steht meistens im Telefonbuch.

Boutonniere am Revers eine Bräutigams.

Kann ich kirchlich heiraten, wenn ich zivilrechtlich mit einem anderen Partner verheiratet bin?

Für die katholische Kirche ist die Ehe eine Verbindung von einem Mann und einer Frau. Die Bedeutung des Ja-Wortes als bedingungslose Annahme der Partnerin/des Partners hat dabei zur Konsequenz, dass ein katholischer Christ weder mit mehreren Partnern gleichzeitig verheiratet sein noch eine zweite Ehe eingehen kann, sofern die erste kirchenrechtlich noch Bestand hat. Auch wenn die erste Ehe nur standesamtlich geschlossen worden ist, ist eine kirchliche Eheschließung mit einem anderen Partner nur dann möglich, wenn eine Scheidung der ersten Ehe vor dem Familiengericht und eine Nichtigerklärung durch die Kirche erfolgt ist.

Braut mit Brautstrauß in der Hand

Wann sollten wir mit der Planung unserer Hochzeit anfangen?

Am besten so früh wie möglich. Den Trautermin sollten Sie sechs bis neun Monate vorher mit dem Standesamt und ihrer Pfarrgemeinde abgesprochen haben. Andernfalls kann es passieren, dass der von Ihnen gewünschte Termin schon belegt ist. Bedenken Sie, dass auch die Einladung der Gäste und die vielen anderen Dinge zur Vorbereitung Ihrer Hochzeit einiges an Zeit in Anspruch nehmen werden. Wer früher mit der Organisation des Ganzen beginnt, hat dann am großen Tag mehr Ruhe, um dieses besondere Ereignis unbeschwert genießen zu können.