Kirchenmusiker/in
"Ich habe selbst erfahren, wie Musik berühren kann, dass sie den Menschen in einer Tiefe erreichen kann, wie es sonst nur schwer oder gar nicht möglich ist. Mir ist es wichtig, den Feier-Charakter unserer Gottesdienste herauszustreichen. Keine bloße Pflichterfüllung, sondern Freude am liturgischen Geschehen, soll es meiner Meinung nach sein, was die Menschen in die Gottesdienste führt. Dabei kann die Kirchenmusik helfen. Im Gottesdienst, darüber hinaus aber auch im Konzert. Ich möchte helfen, die Begegnung zwischen Gott und den Menschen zu einem schönen Erlebnis werden zu lassen."
Thomas Viezens, Dommusikdirektor am Hohen Dom zu Hildesheim
Die Aufgabe
Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen nehmen durch Musik am Verkündigungsauftrag der Kirche teil und bringen die Musik in den Gottesdienst ein. Sie sind als OrganistIn, ChorleiterIn oder KantorIn tätig. Das kann hauptberuflich, nebenberuflich oder auch ehrenamtlich geschehen. Für die musikalische Gestaltung der Gottesdienste wählen sie die geeigneten Lieder und Musikstücke aus, die sie i.d.R. mit der Orgel begleiten. Als Vorsänger oder Vorsängerin erfüllen sie zudem eine besondere Aufgabe in der Liturgie. Je nach Gelegenheit übernehmen sie das Einüben mit dem Kirchenchor oder anderen Musikgruppen sowie die Organisation und die Durchführung von Kirchenkonzerten. Eventuell leiten und betreuen sie auch Instrumentalgruppen, die besondere kirchliche Anlässe musikalisch gestalten, sei dies für eine Hochzeit, Taufe oder an besonderen Feiertagen. Zu den Vorbereitungen gehören auch organisatorische Aufgaben, wie beispielsweise Noten beschaffen, Probenpläne erstellen oder die kircheneigenen Musikinstrumente verwalten.
Voraussetzungen
Wer KirchenmusikerIn im Hauptberuf werden will, sollte als Voraussetzungen mitbringen:
- musikalische Begabung
- pädagogische Neigungen
- einen Leistungsstand entsprechend den Anforderungen der Ausbildungsgänge B oder A
- bildungsfähige Stimme
- Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen der katholischen Kirche
- Kenntnisse in Liturgie und Musikgeschichte
- vielseitiges kulturelles Interesse
- Einfallsreichtum, Verantwortungsbewusstsein und Flexibilität
- Organisationstalent
Für die kirchenmusikalische Tätigkeit im Nebenberuf gelten im Wesentlichen die gleichen Anforderungen, in fachlicher Hinsicht aber auf deutlich geringerem Niveau.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Kirchenmusiker, zur Kirchenmusikerin entspricht der späteren Berufspraxis:
B-Prüfung oder Bachelor-Abschluss (berufsqualifizierende Prüfung) für eine hauptberufliche Anstellung im (Bistum Hildesheim) meist auf ein Dekanat bezogenes Umfeld mit einer Studiendauer von acht Semestern an einer Musikhochschule oder einer Kirchenmusikschule bzw. Fachakademie.
A-Prüfung oder Master-Abschluss für eine hauptberufliche Anstellung mit herausgehobener Tätigkeit, z. B. an Kathedralkirchen, im überpfarrlichen Bereich als Regionalkantor u. a. Die Studiendauer beträgt hierzu i.d.R. zwölf Semester an einer Musikhochschule. Je nach Ausbildungsstätte gibt es Kombinationsmöglichkeiten der B- bzw. A-Ausbildung mit anderen musikalischen Studiengängen.
Die C-Ausbildung erfolgt meist innerhalb von diözesanen Einrichtungen und dauert i.d.R. zwei Jahre.
Wer bildet aus?
Die Wahl der Ausbildungsstätte richtet sich nach dem jeweiligen Ausbildungsgang:
Hauptberufliche/r KirchenmusikerIn:
Studiengänge „Katholische Kirchenmusik" an Musikhochschulen.
Kirchenmusikschulen sind:
- Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg, Andreasstraße 9, 93059 Regensburg
- Hochschule für Kirchenmusik der Diözese Rottenburg-Stuttgart, St.-Meinrad-Weg 6, 72108 Rottenburg.
Nebenberufliche/r KirchenmusikerIn:
In den Diözesen wird die C-Ausbildung teils zentral, teils dezentral angeboten.
Ansprechpartner
Referent für Kirchenmusik
Dr. phil. Stefan Mahr
Tel. (05121) 307-306
stefan.mahr(ät)bistum-hildesheim.de
- Kirchenmusikalische Grundfragen
- Aus- und Fortbildung