Formular Urlaubsmeldung für Priester

Neues Formular gültig ab 01.01.2014

Urlaubsmeldung

Die bei den Erstattungszahlungen geltenden steuerrechtlichen Regelungen geben vor, dass eine Urlaubsmeldung nur bearbeitet werden kann, wenn dieses Formular für jede Urlaubsmeldung vollständig ausgefüllt im Generalvikariat rechtzeitig eingeht. Bereits einmal ausgefüllte Urlaubsmeldungen können nicht ein zweites Mal – auch in Teilen ‐ (wieder)verwendet werden.

Bitte laden Sie das Formular herunter (Klick rechte Maustaste>"Ziel speichern unter"). Sie können es dann am Rechner ausfüllen, absenden und abspeichern.