Förderung für Naturoasen auf Kirchplätzen und Friedhöfen
Bund und Bistum übernehmen bis zu 90 Prozent der Kosten.
Das Zuschuss-Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" wurde stark nachgefragt. Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für das Jahr 2024 bereitgestellten und bereits einmal aufgestockten Mittel sind inzwischen aufgebraucht. Deshalb werden zurzeit bis auf Weiteres keine Anträge in diesem Programm mehr entgegengenommen. Bestehende Zusagen sind von dem Antragsstopp nicht betroffen und können weiter abgerufen werden. Ob und wann das Programm 2025 wieder mit Mitteln ausgestattet wird, hängt vom Bundeshaushalt 2025 ab. Sobald eine Antragstellung wieder möglich ist, informieren wir hier auf dieser Seite.
Die Förderung durch Bund und Bistum im Einzelnen:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Kirchen und Kirchengemeinden sind antragsberechtigt
- Möglichkeiten der Anwendung im Bistum: auf öffentlich zugänglichen Flächen wie Friedhöfen und Kirchplätzen
- die Entsiegelung von Teilflächen ist ebenfalls förderfähig
- Förderzeitraum: 01.02.2024 bis voraussichtlich 31.12.2026
- Förderquote: 80 % der förderfähigen Kosten durch den Bund
- weitere 10 % durch das Bistum (dabei maximal 2.000 € pro Kirchengemeinde)
Unterstützung durch das Umweltteam:
- Antworten zum Fördermittelprogramm des Bundes
- Hilfe bei der Antragsstellung
- Tipps, Tricks und Materialien zum Thema Biodiversität und schöpfungsgerechten Plätzen und Gärten
Ansprechpersonen im Umweltteam
Referentin für Fördermittelakquise
Naturschutz- und Landschaftsplanerin
Teresa Stubenhofer
Tel. (05121) 307-324
teresa.stubenhofer(ät)bistum-hildesheim.de
Referent für Biodiversität
Forstwirtschaftler
Felix Froch
Tel. (05121) 307-331
felix.froch(ät)bistum-hildesheim.de