Anerkennungszahlungen an Missbrauchsopfer
Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde
Ab dem 10. März 2011 können sich Personen, die minderjährig Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst geworden sind, an die jeweiligen Missbrauchsbeauftragten des Bistums oder des Ordens wenden, in deren Verantwortung der Täter zum Zeitpunkt der Tat tätig war. Der zuständige Missbrauchsbeauftragte hält entsprechende Antragsformulare vor. Bei Bedarf leistet er bei der Antragstellung Hilfe. Er leitet die Unterlagen an eine zentrale Koordinierungsstelle weiter, die mit Psychologen, Juristen und Theologen besetzt ist. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für materielle Leistungen erfüllt sind, und gibt eine Empfehlung an die betroffene kirchliche Körperschaft. Die materiellen Leistungen werden dann dezentral, das heißt von den betroffenen Bistümern oder Ordensgemeinschaften direkt erbracht.
Zum Download finden Sie eine Beschreibung der Leistungen sowie ein Antragsformular für Opfer.