Fahrrad-Leasing

Das Bistum Hildesheim bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kirchlichen Dienst an, über unsere Vertragspartner ein Fahrrad zu leasen. „Leasing“ kommt aus dem Englischen und heißt übersetzt „Vermietung“ oder „Verpachtung“.

    Die Leasinglaufzeit liegt bei 36 Monaten. Nach Ablauf der Leasingzeit können Sie das Fahrrad zum Restwert kaufen.
    Ein Leasing während der Probezeit, bei befristeten Verträgen und kurz vor Renteneintritt ist nicht möglich.

    E-Bike Leasing funktioniert über die sogenannte Gehaltsumwandlung (auch Barlohn-umwandlung genannt). Dabei wird der monatliche Beitrag (Leasingrate ohne Steuern) automatisch vom Bruttolohn der Mitarbeitenden abgezogen. Dadurch wird am Ende ein geringerer Bruttolohn der Mitarbeitenden versichert und besteuert. Es ergibt sich eine leichte Ersparnis bei den Steuern und gegebenenfalls bei den Sozialabgaben.
    Anstelle des umgewandelten Barlohnes müssen die Mitarbeitenden jedoch die Privatnutzung versteuern, die beim E-Bike Leasing aktuell mit 0,25 % angesetzt ist.

    Eine Versicherung ist bei jedem Leasing dabei und greift bei Diebstahl, Sturz, Unfallschäden und vielem mehr. Für Verschleißschäden, Inspektionen, mögliche Haftungsfälle und Inspektionen werden Zusatzversicherungen angeboten.
    Die monatlichen Raten für die Versicherungen, werden genau wie die Rate für das Dienstrad ganz einfach über die Gehaltsumwandlung bedient. Wenn es um Fahrradschlösser für Leasing-Fahrräder geht, gibt es einen Mindestpreis von 50,00 € pro Schloss, der für alle Leasinganbieter verpflichtend ist.

    Auf der jeweiligen Angebotsseite des Leasingunternehmens im Internet können sich die Mitarbeitenden ausrechnen lassen, wie sich das Leasing auf die Berechnung des Entgelts ungefähr auswirkt. Allerdings werden bei dem Rechner die Betriebsrenten (VBL/KZVK) nicht berücksichtigt. Somit dienen die Werte nur einer ersten Orientierung.   

    Zu den offensichtlichsten Nachteilen des Fahrradleasings gehören, dass bei Abschluss eines Vertrages in der Regel eine Ratenzahlungsverpflichtung von drei Jahren besteht. Das gilt auch bei einer eventuellen längerfristigen Erkrankung, bei Elternzeit und bei sonstigen Unterbrechungen ohne Lohnfortzahlung. In diesen Zeiten muss die Leasingrate selbst beglichen werden, ohne dass die Mitarbeitenden die „Vorteile“ der Gehaltsumwandlung nutzen kann.
    Zuletzt sollte auch berücksichtigt werden, dass beim E-Bike-Leasing Nachteile für die Rente und Betriebsrente entstehen können: Dadurch, dass die Sozialabgaben sinken, zahlt man automatisch auch weniger Geld in die Rentenkasse und bei der Zusatzversicherung ein (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge!). Die spätere Rente sinkt also.
    Entschließt man sich, ein E-Bike zu leasen, sollten diese Informationen unbedingt bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

    Sie haben Fragen zur Entgeltumwandlung? Diese können Sie gern an Ihre Sachbearbeiterin/Ihren Sachbearbeiter im Team Entgelt richten.

     

    Unsere Vertragspartner sind:

    • EuroRad Deutschland GmbH, Longericher Straße 2, 50739 Köln
    • JobRad GmbH, Heinrich-von-Stephan-Straße 13, 79100 Freiburg
    • Eleasa, MODULAT LEASING AG, Ubbenstraße 15, 30159 Hannover

    Information für die Kirchengemeinden:

    Kirchengemeinden sind eigenständige Dienstgeber. Sie können sich bei Interesse am Fahrradleasing bei der Eleasa MODULAT LEASING AG als Dienstgeber registrieren. So ermöglichen Sie den Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten das Fahrradleasing.