EMAS

Europäisches Umweltmanagementsystem

Um von vielen guten einzelnen Initiativen und Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes, des Arten- und Naturschutzes zu einem systematischen und strukturierten Vorgehen für das gesamte Bistum mit seinen Einrichtungen und Pfarrgemeinden zu gelangen, wurde am 4. Oktober 2021 ein Nachhaltigkeitsprozess durch Generalvikar Martin Wilk gestartet. Gleichzeitig wurde die Einführung des europäischen Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) im Bischöflichen Generalvikariat (mit Dombibliothek und Dom) beschlossen. 

Was ist EMAS?

Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), auch bekannt als Öko-Audit, wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.

Mit EMAS sollen Unternehmen und Einrichtungen in die Lage versetzt werden, Ressourcen intelligent einzusparen. EMAS-geprüfte Organisationen leisten einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz, sparen Kosten ein und zeigen gesellschaftliche Verantwortung.

Der Aufbau des Umweltmanagementsystems bei EMAS entspricht der Umweltmanagementnorm ISO 14001. EMAS geht jedoch über ein reines Managementsystem hinaus und ist leistungsorientiert: Die Organisation soll sich über die umweltgesetzlichen Anforderungen hinaus verbessern. In den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung sind die Beschäftigten einzubeziehen. Dies dient der Identifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Umweltschutzinteressen des Unternehmens und sorgt dafür, dass das Umweltmanagement "gelebt" wird und nicht in Form ungelesener Handbücher im Schrank verstaubt.

Einführung und Prüfung

Die Einführung beginnt mit einer ersten eigene Untersuchung - der Umweltprüfung - und nachfolgenden, wiederkehrenden Umweltbetriebsprüfungen. Ziele und Maßnahmen werden im Umweltprogramm definiert und das Managementsystems ans Laufen gebracht. Das System und die internen Dokumente inklusive eines Berichtes (der Umwelterklärung) prüfen extern unabhängige, staatlich zugelassene und überwachte Umweltgutachter/innen. Dabei achten sie auf die Einhaltung der formellen Regeln, auf eine echte Umweltleistung und, ob die Organisation die selbst gesteckten Ziele erreicht. Darüber hinaus prüfen Umweltgutachter/innen, ob alle relevanten Umweltrechtsvorschriften eingehalten werden. Zusätzlich beteiligen die Registerstellen die zuständigen Umweltbehörden, um sicherzustellen, dass keine Umweltverstöße vorliegen.

Kommunikation und Berichtersattung

In einer sogenannten Umwelterklärung berichtet die Organisation öffentlich über die umweltrelevanten Tätigkeiten und Daten zur Umwelt, wie Emission, Abfälle, biologische Vielfalt, Ressourcen-, Wasser- und Energieverbräuche. Interessierte Parteien, wie zum Beispiel Mitarbeiter/innen, Behörden, Verbände, Anwohner/innen etc., lesen die können so auf die für sie relevanten Daten zugreifen. Registrierungsstellen, das sind Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, tragen die Organisationen in ein öffentliches EMAS-Register ein, so dass alle EMAS-Organisationen im deutschen und im europäischen EMAS-Register zu finden sind. EMAS-Organisationen können dann das EMAS-Logo für Marketingzwecke nutzen.

Qualitätssicherung in Deutschland und europaweit

Die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission stimmen die Inhalte der Verordnung und die Umsetzung von EMAS untereinander ab. Für Deutschland ist das Bundesumweltministerium (BMU) zuständig. Der Umweltgutachterausschuss ist ein Beratungsgremium des BMU, das unter anderem für die Qualitätssicherung von EMAS zuständig ist. Daneben ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) als betraute Stelle mit der Zulassung und Aufsicht von Umweltgutachter/innen beauftragt.

Quelle: https://www.emas.de/was-ist-emas