Diözesanwirtschaftsrat

Der Diözesanwirtschaftsrat steht dem Bischof bei der Leitung des Bistums mit kompetentem fachlichem Rat zur Seite. Seine transparente und umsichtige Arbeitsweise soll für die gesamte Entscheidungsstruktur innerhalb des Bistums prägend sein. Dazu arbeitet er gut und eng mit dem Diözesanpastoralrat zusammen.

Die Aufgaben des Diözesanwirtschaftsrates ergeben sich insbesondere aus can. 493 CIC. So beschließt der Diözesanwirtschaftsrat u.a. den jährlichen Wirtschaftsplan des Bistums sowie des Bischöflichen Stuhls, den Jahresabschluss und den Lagebericht des Bistums sowie des Bischöflichen Stuhls, den Kirchensteuerhebesatz und die mittelfristige Finanzplanung.

Der Diözesanwirtschaftsrat löst die vorherigen Finanzgremien, Diözesanvermögensverwaltungsrat und Diözesankirchensteuerrat, ab. 

Vorsitzender

Domkapitular Martin Wilk (Generalvikar)

Stellvertretende Vorsitzende

Cornelia Wiedemann
(vom Bischof berufen)

Mitglieder

Egbert Biermann
(vom Diözesanrat benannt)

Prof. Dr. Ursula Bilitewski
(vom Diözesanrat benannt)

Rainer Cech
(vom Bischof berufen)

Monika Franke
(vom Bischof berufen)

Beate Fries
(vom Bischof berufen)

Dechant Thomas Hoffmann
(vom Priesterrat benannt)

Symbolischer Avatar für Ansprechpartner

Dr. Armin Kriegesmann
(vom Bischof berufen)

Manfred Peter Portrait

Manfred Peter
(vom Bischof berufen)

Heiger Scholz Portrait

Heiger Scholz
(vom Bischof berufen)

Ständiges Mitglied ohne Stimmrecht

Finanzdirektorin Anja Terhorst (Ökonomin)