Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
Der Bundestag hat am 21. September 2007 das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Das Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten und sieht insbesondere Steuererleichterungen für Spender und Stifter vor. Zugleich soll das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht insbesondere durch Abbau bürokratischer Hemmnisse einfacher, übersichtlicher und praktikabler gestaltet werden.