Zusammenführung von Pfarrgemeinden langfristig vorbereiten
Bistum Hildesheim entwirft einen Gesamtplan als Diskussionsgrundlage
Hildesheim (bph) Aus 349 Pfarrgemeinden des Bistums Hildesheim sollen 123 bis zum Jahre 2020 werden. Das sieht der „Entwurf einer Gesamtplanung der Zusammenführung von Pfarrgemeinden gemäß ‚Eckpunkte 2020’“ vor, der jetzt zur Beratung in die Gemeinden verschickt wurde. Dort soll diese Gesamtplanung bis Ostern 2005 diskutiert werden.
In diese Liste sind auch jene Prozesse mit aufgenommen, die bereits weitgehend abgeschlossen sind: Am 1. August 2004 werden aus 57 bisherigen 19 neue Pfarrgemeinden entstehen. Bis zum Ende des Jahrzehnts wird dann laut Entwurf ein großer Teil der restlichen Pfarrgemeinden fusionieren und im Jahre 2014 soll die letzte Gemeindezusammenführung abgeschlossen sein.
Erarbeitet wurde dieser Entwurf von den Hauptabteilungen Pastoral und Personal/Seelsorge im Bischöflichen Generalvikariat Hildesheim. Er enthält konkrete Vorschläge, welche Pfarrgemeinden künftig eine neue größere Pfarrei bilden beziehungsweise als Einzelgemeinden weitergeführt werden. Zur Liste gehört auch ein Zeitplan für diese Zusammenführungen.
"Bei dieser Planung handelt es sich um keine Entscheidung, sondern um einen vorläufigen Verwaltungsentwurf" heißt es in einem Brief von Domkapitular Adolf Pohner, der den Pfarrgemeinden gemeinsam mit der Liste jetzt zugesandt wurde. Ausdrücklich lädt Pohner alle Beteiligten ein, diese Vorlage zu prüfen und bis Ostern 2005 zu kommentieren.
Die Zusammenführung von Pfarrgemeinden ist einer der Kernpunkte der "kurz- und mittelfristigen Strukturplanung für die Diözese Hildesheim: Eckpunkte 2020", die nach eingehenden Beratungen und Anhörungen am 15. Dezember 2003 von Bischof Dr. Josef Homeyer verabschiedet wurde. In diesem Text heißt es wörtlich "Aufgrund der derzeitigen pastoralen Entwicklung in den Seelsorgeeinheiten des Bistums Hildesheim können wir davon ausgehen, dass wir im Jahr 2020 voraussichtlich etwa 120 Pfarrgemeinden in größeren pastoralen Räumen haben werden."
Dabei ließ sich das Bistum unter anderem von folgenden pastoralen Überlegungen leiten: Die Feier der Eucharistie ist Zentrum des pastoralen Lebens. Auf diese Feier hin und von ihr her müssen alle pastoralen Strukturen entwickelt werden. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in den Gemeinden erheblich stärker als bisher Verantwortung übernehmen. Die Sonderseelsorge (zum Beispiel Krankenhausseelsorge oder Beratungsdienste) darf nicht von der Pfarrgemeinde abgetrennt sein. Und schließlich: Die Arbeit der lokalen Caritas-Einrichtungen mit ihrem hauptberuflichen Fachpersonal soll noch entschiedener als bisher mit den sozial-caritativen Bemühungen der ehrenamtlich Engagierten in den Gemeinden verzahnt werden.