Weitere Informationen zu sexuellem Missbrauch
Bistum Hildesheim informiert über drei zurückliegende Fälle
Hildesheim (bph) Über drei Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlicher durch Priester gibt das Bistum weiter gehende Informationen. In zwei Fällen waren die Vorgänge bereits presseöffentlich bekannt, in einem Fall wurde aus Gründen des Opferschutzes bislang nicht informiert.
Der ehemalige Bad Münder Pfarrer Wolfgang F. machte sich in den 80er Jahren des sexuellen Missbrauchs an einem Jugendlichen schuldig. 2005 wurde er von seinem Dienst in der Diözese Hildesheim entbunden und gemäß der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz im Erzbistum Paderborn als Krankenhausseelsorger und in der Mithilfe bei Gottesdiensten eingesetzt. Darüber wurde damals in den Medien berichtet. Das Erzbistum Paderborn hat ihn jetzt entpflichtet. Das wieder zuständige Bistum Hildesheim hat Pfarrer F. nun beurlaubt. Über den damaligen Missbrauch hinaus sind keine weiteren Missbrauchsfälle durch Pfarrer F. bekannt.
Der ehemalige Celler Dechant Hermann S. war vor 15 Jahren aufgrund eines einmaligen sexuellen Übergriffes an einem unter vierzehn Jahre alten Jugendlichen außerhalb des Bistums Hildesheim schuldig geworden. 2003 ist dieser Fall dem Bistum Hildesheim bekannt geworden. Die Familie des Opfers hatte das Bistum ausdrücklich um Verschwiegenheit gebeten und eine strafrechtliche Verfolgung abgelehnt. Pfarrer S. hat sich daraufhin einer Therapie unterzogen. Ein unabhängiges forensisch psychiatrisches Gutachten hatte einen Einsatz mit Auflagen in der Seelsorge explizit befürwortet. In den Pfarreien, in denen der Pfarrer anschließend tätig war, sind keine weiteren Missbrauchsfälle bekannt.
2007 wurde Pfarrer S. von einem Unbekannten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. In dem anschließenden Verfahren wurde er 2009 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und vom Bistum in den Ruhestand versetzt. In den Pfarreien, in denen Pfarrer S. seit dem Missbrauch im Jahr 1995 tätig war, sind keine weiteren Missbrauchsfälle bekannt.
„Wir haben in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf forensische Gutachter diesen Einsatz des Priesters nach dem einmaligen Missbrauchsfall ermöglicht“, bestätigt der zuständige Domkapitular Heinz-Günter Bongartz. „Wir wissen inzwischen besser, dass solche Gutachten uns keine sichere Gewähr für einen verantwortbaren Einsatz der Priester geben.“
Im Jahr 2001 missbrauchte der damalige Pfarrer von Borsum Rudolf A. einen Jugendlichen. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, das Verfahren aber eingestellt. Die Medien wurden damals informiert und berichteten. Seitdem war Pfarrer A. gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz in der Krankenhausseelsorge in Göttingen eingesetzt. Weitere Missbrauchsfälle sind seitdem nicht bekannt. Dennoch hat das Bistum Hildesheim Pfarrer A. bis zur Verabschiedung der überarbeiteten Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz vorerst beurlaubt.