Weihrauch bleibt erlaubt
Bistum Hildesheim verbietet das Rauchen in seinen Einrichtungen
Hildesheim (bph) In allen Gebäuden des Bistums Hildesheim ist das Rauchen seit Jahresbeginn verboten.
Eine entsprechende Regelung hat Bischof Norbert Trelle am 15. Dezember unterschrieben. Sie wurde jetzt im „Kirchlichen Anzeiger“ des Bistums rückwirkend verkündet. Demnach gilt das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Diözese Hildesheim“ für alle Gebäude des Bistums, soweit sie von kirchlichen und caritativen Einrichtungen genutzt werden. Auch sämtliche Dienstwagen der Mitarbeiter sind seit Januar nikotinfrei.
Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Privaträume und Nebenräume kirchlicher Einrichtungen, sofern dort nicht dienstlich oder ehrenamtlich gearbeitet wird und auch keine Besucher zu erwarten sind. Der jeweilige Hausherr oder die Hausherrin der Einrichtung ist für die Durchsetzung dieses Verbotes verantwortlich.