Wählen mit 14?
Diözesanrat der Katholiken im Bistum Hildesheim möchte Pfarrgemeinderats-Wahlrecht für Jugendliche
Hildesheim (bph). Junge Katholiken sollen nach dem Willen des Diözesanrat der Katholiken im Bistum Hildesheim künftig schon mit 14 Jahren Pfarrgemeinderäte wählen dürfen. Das beschloss die höchste Vertretung der Laien im Bistum am Samstag bei ihrer Herbstvollversammlung in Hildesheim. Allerdings müsste der Hildesheimer Diözesanadministrator Weihbischof Hans-Georg Koitz diesen Beschluss erst in Kraft setzen.
Hintergrund des Beschlusses sind die Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand im Herbst 2006. Bislang lag das Wahlalter bei 16 Jahren. Es waren vor allem zwei Gründe, die den Diözesanrat zum Antrag auf Änderung der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte bewogen haben. Zum einen, heißt es in der Begründung, sei die „Religionsmündigkeit“ an das Alter von 14 Jahren geknüpft. Zum anderen seien Jugendliche im Alter von 14 Jahren vielfach bereits gefirmt: „Mit der Spendung des Sakramentes der Firmung verbindet sich auch die vollwertige Mitgliedschaft in der Pfarrgemeinde“, betont der Diözesanrat in seinem Beschluss.
Durchaus kontrovers diskutierten die Mitglieder des Diözesanrates das Einführen eines so genannten „Familienwahlrechts“ bei Pfarrgemeinderatswahlen. Dieses Wahlrecht geht davon aus, dass bereits Kinder von Geburt an eine Stimme haben sollen – bis zum Erreichen des Wahlalters stimmen allerdings ihre sorgeberechtigten Eltern für sie ab. Ziel der Initiative: Die Interessen der künftigen Generationen sollen bei Entscheidungen bereits mitberücksichtigt werden, zudem erhalten gerade junge Familien mehr Bedeutung.
Allerdings wären dafür viele Fragen zu klären: Welcher Elternteil übt für welches Kind das Wahlrecht aus? Wie verhält es sich bei Geschiedenen oder bei Wiederverheirateten, bei denen beide Partner Kinder mit in die neue Ehe gebracht haben? Der Hildesheimer Diözesanrat entschied sich nun für einen Modellversuch. Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, dass zwei bis drei Gemeinden gefunden werden sollen, die das Familienwahlrecht bei den kommenden Pfarrgemeinderatswahlen ausprobieren.
Die nächsten Wahlen zu Pfarrgemeinderat und zum Kirchenvorstand finden am 5. November 2006 statt. Anders als bei den letzten Wahlen 2002 soll diesmal nicht nur zeitgleich in den Bistümern Osnabrück und Hildesheim sowie im Offizialat Oldenburg des Bistums Münster (nur Kirchenvorstandswahlen) gewählt werden, sondern auch im Erzbistum Hamburg.
Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Hildesheim ist auf Bistumseben das oberste Laiengremium. Er setzt sich derzeit aus 62 Mitgliedern zusammen, die aus den Dekanatsräten, katholischen Verbänden und kirchlichen Berufsgruppen entsandt werden. Dazu kommen Persönlichkeiten, die der Bischof berufen hat.