Vorwürfe gegen ehemaligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden in Uslar haltlos
Bischöfliches Generalvikariat findet keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten
Hildesheim (bph) Die gegen den ehemaligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden der Uslarer Gemeinde St. Konrad von Parzheim erhobenen Vorwürfe der Unterschlagung und Veruntreuung von Kirchengeldern konnten bei einer Prüfung durch die Finanzabteilung des Bistums Hildesheim nicht bestätigt werden.
Anfang diese Jahres wurden von zwei Gemeindemitgliedern schwere Vorwürfe gegen den damaligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden erhoben. Kosten für eine abgesagte Fahrt der Firmlinge sollen nicht erstattet worden sein, eine Gehaltszahlung für die Pfarrsekretärin wurde angeblich privat verbucht, so die Anschuldigungen. Die Göttinger Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen eingeleitet und das Bistum um eine Prüfung der Gemeindefinanzen gebeten. Diese ergab jetzt, dass die Vorwürfe haltlos sind.