Verhandlungen gescheitert
Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bistum Hildesheim uneins über Personalkostenreduzierungen
Hildesheim (bph) Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bistum Hildesheim konnten sich für das kommende Jahr nicht auf Personalkostenreduzierungen einigen. Eine Sitzung der paritätisch besetzten KODA (Kommission für die Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts) am 9. Dezember verlief ergebnislos.
Verhandelt wurde zuletzt über eine Reduzierung der Vergütungen von fünf Prozent. Außerdem sollten die Arbeitnehmer auf mögliche tarifliche Erhöhungen im Jahr 2005 verzichten. Die Mitarbeiterseite verlangte als Kompensation einen zweijährigen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und 15 zusätzliche Urlaubstage. Die Dienstgeberseite war bereit, als Ausgleich 7,5 freie Tage und einen Kündigungsschutz bis zum 1. Januar 2006 zu gewähren. Eine vergleichbare Gegenleistung war schon für 2004 vereinbart worden.
Für die angestellten Mitarbeiter im Bistum Hildesheim bedeutet dies für 2005: Die Vergütung wird in voller Höhe, zusätzlich etwaiger Tariferhöhungen gezahlt. Außerdem erhalten sie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld auf der Basis von 2003. Die Priester der Diözese werden 2005 ohne Kompensation weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld beziehen. Dies hatte bereits der Diözesanadministrator Weihbischof Hans-Georg Koitz entschieden.
Das Collegium Consultorum als Beratergremium des Diözesanadministrators wird am 11. Januar gemeinsam mit der Hauptabteilungsleiterkonferenz im Bischöflichen Generalvikariat über die mittelfristige Finanzplanung des Bistums Hildesheim und insbesondere über notwendige Strukturmaßnahmen im Personalbereich beraten.
Die KODA ist paritätisch mit jeweils acht Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt. Sie behandelt das Arbeitsvertragsrecht für rund 1.100 Mitarbeiter im Bistum Hildesheim. Die Vergütung der Priester und verbeamteten Lehrer orientiert sich am niedersächsischen Beamtenrecht.