Stellungnahme des Bistums zu TV-Sendung
WDR greift Fall des ehemaligen Pfarrers Peter R. erneut auf
In der TV-Sendung „Richter Gottes“ (geplante Ausstrahlung heute um 22.10 Uhr) äußert sich laut einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Senders WDR die Mutter einer heute 20-jährigen jungen Frau aus Hildesheim, die von dem ehemaligen Pfarrer Peter R. mutmaßlich sexuell missbraucht worden ist. Die Mutter gibt demnach an, auch sie sei ab 1993 von R. sexuell belästigt worden. Das Bistum Hildesheim sei seit September 2015 über ihren Fall informiert. Man habe aber bislang keinen Kontakt zu ihr aufgenommen. Dazu nimmt das Bistum Hildesheim wie folgt Stellung:
Es besteht bis zum heutigen Tag kein Kontakt zwischen dem Bistum Hildesheim und der Mutter des jungen Mädchens. Die näheren Umstände ihres Falles und die von ihr gegenüber Peter R. konkret erhobenen Vorwürfe, welche in der erwähnten Pressemitteilung des WDR dargestellt werden, waren dem Bistum bisher nicht bekannt. Eine Schilderung oder Aussage der Mutter liegt dem Bistum nicht vor. Die Mutter hat sich bislang nicht mit dem Bistum in Verbindung gesetzt.
Während eines mit Weihbischof Heinz-Günter Bongartz und Sr. Ancilla Schulz (Ansprechpartnerin für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs) am 18. September 2015 geführten Gesprächs teilten die Großeltern der jungen Frau mit, zwischenzeitlich habe sich bestätigt, dass ihre Tochter ebenfalls Opfer eines sexuellen Missbrauchs durch Peter R. geworden sei. Kurz vor dem Erstgespräch mit dem Mädchen und ihrer Religionslehrerin am 04. März 2010 hatte der Mann der Lehrerin – ohne dies näher auszuführen – gegenüber dem damaligen Personalchef Bongartz den allgemeinen Verdacht kommuniziert, dass wahrscheinlich auch die Mutter des Mädchens von Peter R. sexuell belästigt worden sei.
In beiden Fällen wurde darauf hingewiesen, dass auch die Mutter sich bei den Ansprechpartnern des Bistums für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs melden solle. Darüber hinaus hat das Bistum den Hinweis auf einen möglichen sexuellen Missbrauch durch Peter R. auch an der Mutter Anfang Januar 2016 an die Staatsanwaltschaft Berlin zur Prüfung weitergeleitet.
Als Erziehungsberechtigte waren die Großeltern des Mädchens stets Ansprechpartner für das Bistum Hildesheim. Die Eltern ihrer Enkelin sind dem Bistum Hildesheim nicht bekannt.
Das Bistum Hildesheim hat die vom WDR veröffentlichte Pressemitteilung zum Anlass genommen, die dort geschilderten konkreten Vorwürfe der Mutter ebenfalls an die Staatsanwaltschaft Berlin weiterzuleiten.
Außerdem weist das Bistum den Vorwurf zurück, im Falle des Mädchens erst auf Druck der Erziehungsberechtigten die Staatsanwaltschaft informiert zu haben. Dies ist unzutreffend. Ausweislich des Protokolls über das am 25.11.2010 mit den Großeltern geführte Gespräch wurde die Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Bistums und mit Einverständnis der Großeltern eingeschaltet. In dem Protokoll heißt es wörtlich:
„Außerdem unterrichtet er [Dk. Bongartz] das Ehepaar [Nachname], dass kirchlicherseits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden wird, es sei denn, dass sie ausdrücklich eine solche Vorgehensweise nicht wünschen. Das Ehepaar [Nachname] erklärt sich aber sehr damit einverstanden, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden soll.“
Weiter heißt es, das Bistum habe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, „allerdings ohne über die bekannte Vorgeschichte des Täters zu informieren“. Auch dies ist unzutreffend. Zu den Unterlagen, die der Staatsanwaltschaft übergeben wurden, gehörte ein Protokoll über das mit den Großeltern geführte Gespräch. Ausweislich dieses Protokolls war auch die Vorgeschichte von Peter R. und das Bekanntwerden der Vorgänge im Canisius-Kolleg Gegenstand des Gesprächs mit den Großeltern.