Missbrauch: Gemeinsame Aufarbeitungskommission der Nordbistümer ist gestartet
Die gemeinsame, Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück hat nach ihrer konstituierenden Sitzung am 25. Oktober 2022 in Hamburg ihre Tätigkeit aufgenommen.
Als Mitglieder wurden von den Regierungen der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein benannt: Der Hamburger Rechtsanwalt und frühere Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, Otmar Kury, Professor Dr. Carsten Spitzer, Direktor der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Rostock, der frühere Präsident des Landtages von Schleswig-Holstein, Martin Kayenburg, und der Präsident des Landgerichts Osnabrück, Dr. Thomas Veen.
Zu den zehn Mitgliedern der unabhängigen Kommission zählen zudem drei Mitglieder des bereits gebildeten Betroffenenrates, sowie die von den Bistümern in die Kommission berufenen drei Vertreter, Dr. Klaus Kottmann, Offizialatsrat im Erzbistum Hamburg, Dr. Ingo Frommeyer, Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück, und Dr. Thomas Scharf-Wrede, Direktor des Bistumsarchivs Hildesheim.
Der Kommission wählte Otmar Kury zu ihrem Vorsitzenden und Martin Kayenburg zu dessen Stellvertreter. Der Kommissionsvorsitzende, Otmar Kury, erklärte: „Es ist mir eine große Ehre, feststellen zu dürfen, dass die Unabhängige Aufarbeitungskommission mit großem Engagement all ihrer Mitglieder ihre umfassende Tätigkeit zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den drei Bistümern der katholischen Kirche in Deutschland aufgenommen hat und die Zusammensetzung der unabhängigen Kommission im Hinblick auf die kirchlich-externe Expertise und die Beteiligung von Betroffenen die gänzlich unabhängige, effektive Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in den drei beteiligten Diözesen gewährleisten und garantieren wird.“
Die Berufung der Gremien der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und der Betroffenenräte basiert auf der von der Deutschen Bischofskonferenz und vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) verabschiedeten „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ vom 28. April 2020.
Die unabhängige Kommission wird die quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt in den drei beteiligten Diözesen, den administrativen Umgang mit Tätern und Betroffenen, sowie die Identifikation von Strukturen erarbeiten, aufklären und feststellen, die sexualisierte Gewalt ermöglicht, erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert haben.
Darüber hinaus sollen die Erkenntnisse und Ergebnisse von Aufarbeitungsprozessen in den einzelnen Diözesen mit den bereits bekannten überdiözesanen Studien und der neueren Forschung durch die Unabhängige Aufarbeitungskommission in der Metropolie qualitativ verglichen und bewertet werden. Neu aufgenommene Aufarbeitungsprojekte in den (Erz-)Diözesen sollen dadurch intensiviert und strategisch an den Zielen der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ausgerichtet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sind für die Aufgaben der Prävention und Intervention in den einzelnen Diözesen unbedingt geboten und sollen unbedingt verwendet und genutzt werden.
Die Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück verbindet bis in das Jahr 1995 hinein eine gemeinsame Geschichte. Das Erzbistum Hamburg ist 1995 aus Gebieten der Bistümer Hildesheim und Osnabrück hervorgegangen. Deshalb wurde gemeinsam die Bildung einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission und die Berufung eines gemeinsamen Betroffenenrates vereinbart.