Perspektiven eröffnen
Dr. Monica Elena Herghelegiu ist Referentin für Kirchenrecht im Bistum Hildesheim
Hildesheim (bph) Dr. Monica Elena Herghelegiu (46) ist seit August neue Referentin für Kirchenrecht im Bistum Hildesheim. Sie löste Dr. Markus Güttler ab, der eine neue Aufgabe im Bistum übernahm.
Keine Religion ohne Regeln, keine Konfession ohne Kirchenrecht. Auch in der Katholischen Kirche gibt es ein Gesetzbuch, das zuletzt 1983 vom damaligen Papst Johannes Paul II. stark überarbeitet wurde. Neben Juristen, die sich mit dem staatlichen Recht auskennen, braucht ein Bistum daher auch Kirchenjuristen. Sie kümmern sich zum Beispiel um die Formvorschriften bei konfessionsverschiedenen Ehen, beraten Kirchenvorstände etwa in Fragen des Friedhofsrechts oder fertigen die Urkunden für Weihen aus. Auch wenn Kirchen aufgegeben oder Pfarrgemeinden zusammen gelegt werden geht nichts ohne eine kirchenrechtliche Prüfung. Was sich für manchen langweilig anhören mag, fasziniert Herghelegiu seit vielen Jahren. „Ich habe die Breite des Kirchenrechts, seine Beweglichkeit und Flexibilität sehr zu schätzen gelernt“, sagt die Kirchenrechtlerin. Anders als von vielen Menschen vermutet biete es viele Möglichkeiten zu gestalten und Perspektiven zu eröffnen. Außerdem kommt die Theologin bei dieser Aufgabe mit vielen Menschen in Kontakt.
Monica Elena Herghelegiu ist in Bukarest geboren und aufgewachsen und hat dort auf Betreiben ihrer Eltern eine deutsche Schule besucht, weil diese „großes Ansehen“ in der Bevölkerung genoss. Danach studierte sie in der rumänischen Hauptstadt Theologie, Anglistik und Germanistik, legte das Diplom als Lehrerin ab und sattelte 1991 ein theologisches Vollstudium obenauf. Als sich 1993 die Möglichkeit ergab, mit Hilfe eines Stipendiums in Deutschland zu promovieren, überlegte die Rumänin nicht lange und schrieb an der Universität Tübingen eine Doktorarbeit über das Neue Testament. Auch danach blieb sie an der renommierten Württembergischen Universität und arbeitete als Wissenschaftliche Assistentin im Fach Kirchenrecht. 2004 ergab sich abermals die Möglichkeit zu einer Weiterbildung. Drei Jahre lang studierte sie neben ihrer Arbeit in Tübingen Kanonisches Recht – also Kirchenrecht – an der belgischen Universität Leuven und erlangte das Lizenziat in diesem Fach. Seit 2009 unterrichtet sie dort nun selbst in verschiedenen Blockveranstaltungen.
Zurzeit pendelt die Theologin und Kirchenrechtlerin noch zwischen ihrem Wohnort Tübingen und Hildesheim, wo sie dienstags bis donnerstags arbeitet. Doch bald schon will sie an die Innerste ziehen. Dann hat sie auch wieder mehr Zeit und Muse für Opern- und Theaterbesuche, ihr großes Hobby neben der Theologie.