Kirchensteuerrat: Wirtschaftsplan 2015
Bistum möchte Ertragslage nutzen, um weiterhin Rücklagen aufzubauen
Der Kirchensteuerrat des Bistums Hildesheim hat den Wirtschaftsplan der Diözese für 2015 einstimmig genehmigt. Das Volumen des Haushalts liegt bei 197,5 Millionen Euro, das sind 12,6 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Der Jahresüberschuss wird mit etwa 9,7 Millionen Euro (2014: 6,7 Millionen Euro) geplant.
Das Bistum rechnet für das kommende Jahr mit einem konjunkturell bedingten Anstieg der Kirchensteuereinnahmen um drei Prozent. Mittel- bis langfristig ist allerdings zu erwarten, dass der demografische Wandel zu einem deutlichen Rückgang der Kirchensteuereinnahmen führen wird. Die derzeitige Ertragslage soll dafür genutzt werden, weiterhin Rücklagen aufzubauen, um mögliche Folgen geringerer Einnahmen in der Zukunft abzumildern.
Das Bistum geht davon aus, dass dessen Aufwendungen für Ausgleichszahlungen (Clearing) zwischen den Diözesen 2015 erheblich steigen werden. Die Kirchensteuer steht den einzelnen Bistümern nach dem Wohnort der Beschäftigten zu, wird aber am Ort des Arbeitsplatzes abgeführt. Wenn ein Gläubiger in einem Bistum arbeitet, aber in einem anderen wohnt, muss die Kirchensteuer im Nachhinein weitergeleitet werden. Das Bistum Hildesheim bildet wie in den Vorjahren eine Sonderrücklage, aus der mögliche Nachzahlungen an andere Diözesen getätigt werden.
Weitere Sonderrücklagen betreffen die Versorgungsverpflichtungen für Priester, Beamte und Lehrkräfte. In die allgemeine Rücklage fließen im kommenden Jahr 12,9 Millionen Euro (2014: 15,4 Millionen Euro). Sie ist durch bereits getroffene Entscheidungen heute schon zu etwa zwei Dritteln verausgabt. Die allgemeine Rücklage dient vor allem dazu, unvorhergesehene Schwankungen der Kirchensteuererträge auszugleichen.
Das Bistum ist dabei, ein Risikomanagementsystem einzuführen, mit dessen Hilfe mögliche Gefahren für den Haushalt der Diözese frühzeitig erkannt und abgewendet werden können. In diesem Zusammenhang soll das Eigenkapital erhöht werden, das zur Risikoabdeckung zur Verfügung steht.
Im Kirchensteuerrat sind die abschließenden Planungen des Bistums zur Entwicklung und zum Aufbau eines Verwaltungssystems für die Pfarrgemeinden vorgestellt worden. Es soll vor allem durch den Einsatz hauptamtlicher Verwaltungsleiter in den Gemeinden Pfarrer und Kirchenvorstände unterstützen und entlasten.
Der Diözesankirchensteuerrat hat die Aufgabe, den Haushalt des Bistums zu beschließen. Vorsitzender ist der Generalvikar. Weitere Mitglieder sind Sachverständige, die vom Bischof berufen werden, und gewählte Mitglieder aus den Reihen der Priester und Laien der Diözese. Gegenwärtig hat das Gremium 26 Mitglieder. Er tagt in der Regel zweimal jährlich. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.