Kirchensteuerrat genehmigt Jahresabschluss 2017 des Bistums
Diözese schließt früher als erwartet die Deckungslücke in den Versorgungsverpflichtungen
Der Diözesankirchensteuerrat hat dem Jahresabschluss 2017 des Bistums auf seiner heutigen Sitzung einstimmig zugestimmt. Finanzdirektor Müller sagte, dem Bistum Hildesheim sei es im abgelaufenen Jahr gelungen, die finanziellen Risiken für die Diözese weiter abzubauen.
Das Bistum Hildesheim hat im Jahr 2017 einen Überschuss von 30,2 Millionen Euro erwirtschaftet. Das sind 2,4 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor. Das Bilanzvolumen stieg um 44,1 Millionen auf 347,7 Millionen Euro.
Die Kirchensteuer als Haupteinnahmequelle des Bistums lag 2017 bei 168, 7 Millionen Euro (2016: 164,1 Millionen Euro). Gleichzeitig waren die Aufwendungen für Clearingverpflichtungen um 4,6 Millionen Euro höher als in 2016, sodass die Erträge aus Kirchensteuern nach Abzug der Clearingaufwendungen um 1 Million Euro niedriger waren als in 2016.
Die Allgemeine Rücklage als frei verfügbarer Bestandteil des Eigenkapitals betrug 18,9 Millionen Euro, 3,9 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Der Rückgang erklärt sich durch die Erhöhung der Sonderrücklagen für die Versorgungsverpflichtungen. Die Sonderrücklage für die Priester- und Beamtenversorgung lag bei 45 Millionen Euro, 15 Millionen Euro mehr als 2016.
Der Hintergrund: Anders als bei Angestellten zahlt der Dienstherr für ein Beamtenverhältnis keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern muss die Versorgungsleistungen alleine erbringen, unabhängig davon, ob dafür Vorsorge getroffen wurde oder nicht. Das Bistum Hildesheim hat über viele Jahre die zu tätigenden Versorgungsleistungen nicht angespart. Als Folge daraus entstand eine erhebliche Deckungslücke in den Versorgungsverpflichtungen.
Finanzdirektor Helmut Müller sagte, mit dem Jahresabschluss 2017 sei es nun gelungen, die ökonomische Deckungslücke in den Versorgungsverpflichtungen zu schließen: „Das haben wir aufgrund der Umsetzung des 2003 von Bischof Josef Homeyer verabschiedeten Sparplans Eckpunkte 2020 und dank der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland schneller als erwartet geschafft. Bischof Wilmer kann seinen Dienst beginnen, ohne sich wirtschaftlich existenzgefährdenden Befürchtungen für das Bistum Hildesheim ausgesetzt zu sehen.“
Auch für die nächsten Jahre gelte es, die Eigenkapitalseite zu stärken und so die Risikosituation des Bistums weiter zu verbessern, so Müller. Der Finanzdirektor verwies darauf, dass die Kirchensteuer als wesentliche wirtschaftliche Grundlage der Diözese mittel- bis langfristig weiter zurückgehen werde.
Grund dafür ist die rückläufige Mitgliederzahl. Das Bistum Hildesheim geht davon aus, dass sich die Anzahl der Katholiken in der Diözese von aktuell 610.000 auf etwa 360.000 im Jahr 2050 verringern wird.
Über die Finanzlage des Bistums gibt der Geschäftsbericht 2017 detailliert Auskunft. Darin finden sich der Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung und das Testat der Wirtschaftsprüfer. Er kann bezogen werden bei der Hauptabteilung Finanzen, Domhof 18-21, 31134 Hildesheim, Tel. (05121) 307-401, [email protected]. Außerdem ist er als PDF-Dokument im Internet abrufbar: <link bistum finanzen geschaeftsbericht>www.bistum-hildesheim.de/bistum/finanzen/geschaeftsbericht/
Stichwort Clearing
Bei den Clearingaufwendungen handelt es sich um Ausgleichsverpflichtungen an andere Bistümer zur Abrechnung der Kirchenlohnsteuer. Die Kirchenlohnsteuer steht den einzelnen Bistümern nach dem Wohnort der Beschäftigten zu, wird aber an dem Ort abgeführt, in dem sich die Gehaltsabrechnungsstelle des jeweiligen Arbeitgebers befindet. Wenn ein Kirchenlohnsteuerzahler in einem Bistum arbeitet, aber in einem anderen wohnt, steht die Kirchenlohnsteuer dem Bistum des Wohnortes zu.
Stichwort Diözesankirchensteuerrat
Der Diözesankirchensteuerrat hat die Aufgabe, den Haushalt des Bistums zu beschließen. Vorsitzender ist der Generalvikar. Während der gegenwärtigen Sedisvakanz steht der Ständige Vertreter des Diözesanadministrators dem Gremium vor. Weitere Mitglieder sind kraft Amtes die Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates sowie gewählte Mitglieder aus den Reihen der Priester und Laien der Diözese. Aktuell hat das Gremium 28 Mitglieder. Der Kirchensteuerrat tagt in der Regel zweimal jährlich. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.