Kinder besser schützen
Mitarbeiter der katholischen Kirche müssen erweitertes Führungszeugnis vorlegen
Hildesheim/Osnabrück/Vechta (bpo/bph) Die katholische Kirche in Niedersachsen und Bremen will besser gegen sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche vorbeugen. Gemeinsam mit seinen Amtsbrüdern in Osnabrück und Vechta hat daher der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle mit Wirkung vom 1. September ein kirchenrechtliches „Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen“ erlassen.
Danach müssen Frauen und Männer, die hauptamtlich in kirchlichen Einrichtungen Kinder und Jugendliche betreuen, künftig ein so genanntes erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darin ist festgehalten, ob die betreffende Person zum Beispiel wegen einer Sexualstraftat oder wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt worden ist. Das Führungszeugnis muss alle fünf Jahre erneuert werden. Es betrifft zum Beispiel Priester, Lehrkräfte an Schulen, Angestellte in Kindertagesstätten und Zivildienstleistende, aber auch Honorarkräfte.
Darüber hinaus müssen Ehrenamtliche in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit zu Beginn ihrer Tätigkeit eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie nicht wegen einer entsprechenden Straftat verurteilt worden sind und auch kein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft.