Hinweise zur Dienstanweisung
Generalvikar erläutert Anweisung vom 2. April 2020
Generalvikar Martin Wilk erläutert die Anweisung vom 2. April 2020 in einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bittet darum, den Vorgaben und Regelungen der zuständigen Behörden uneingeschränkt Folge zu leisten.
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Mitbrüder,
nach dem Mailversand der Dienstanweisung vom 2.4.2020 haben uns Rückmeldungen und Fragen erreicht, die deutlich machen, dass einige der dort genannten Anweisungen einer weiteren Erläuterung bedürfen.
In der Dienstanweisung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das Bistum Hildesheim die Vorgaben klar und deutlich benannt, die sich aus der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergeben.
Laut dieser Verordnung gilt:
- Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu Angehörigen des eigenen Haushaltes gehören, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren §1 (1).
- Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand zwischen den Personen eingehalten wird §2 (2).
- Zusammenkünfte und Ansammlungen sind höchstens auf zwei Personen beschränkt §2 (3).
Diese Regelungen sind nicht optional. Sie sind gesetzlich vorgegeben und gelten darum für alle. Das Bistum Hildesheim sieht sich in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, in der derzeitigen Situation mit dazu beizutragen, die Infektionsrate zu verlangsamen und so die Kapazitäten des öffentlichen Gesundheitswesens, vor allem die Intensivmedizin, zu schonen. Darum gilt es, die Kontakte im öffentlichen Leben auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Nur durch die strikte Reduktion der sozialen Kontakte kann das Gesundheitswesen und die Intensivmedizin jenen Menschen mit schweren Krankheitsverläufen angemessen helfen. Bei einer Überbelastung des Gesundheitswesens können Patienten nicht mehr fachgerecht behandelt werden. Uns erreichen Bilder aus Frankreich, Italien und den USA, die uns deutlich vor Augen führen, was eine solche Überbelastung ganz real bedeutet: Die Bilder von der Aneinanderreihung von Holzsärgen, die zur besseren Zuordnung mit Nummern versehen sind, machen die ganze Dramatik, in der wir uns befinden, deutlich.
Nur die Kontaktreduktion rettet Leben. Die gänzliche Vermeidung von direkten Begegnungen im öffentlichen Raum ist daher geboten, soweit es irgendwie möglich ist. Nur so werden Menschenleben gerettet.
In der aktuellen Situation sind unsere bisher gewohnten Formen von Seelsorge schwierig, ja, wenn sie unbedacht gelebt werden, lebensgefährlich geworden. Hier gilt es, neue Formen mit der uns eigenen Kreativität zu gestalten. In den vergangenen Wochen sind viele gelungene seelsorgliche Initiativen bekannt geworden, die Menschen helfen und ihnen Halt und Orientierung geben. Gerade in einer Krise, wie wir sie in diesen Tagen erleben, bedarf es einer pastoralen Kreativität, die sich nicht ausschließlich auf gemeindliche Gottesdienste beschränkt.
Auf der Bistumshomepage finden Sie Berichte und Zeugnisse von gelungenen pastoralen Ideen und Konzepten, die das „social distancing“ berücksichtigen und sich dennoch mit den Menschen vor Ort verbunden zeigen.
Das Thema des Streamings von Gottesdiensten bewegt viele Menschen. Nach der Dienstanweisung vom 2. April 2020 sind diese in den Pfarreien nicht grundsätzlich verboten.
Zentraler Gedanke bei unserer Abwägung zur Durchführung von Streaming-Gottesdiensten sind die Vorschriften, die sich aus der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergeben.
Das heißt, es ist unsere gemeinsame absolute Verantwortung, alle möglichen Infizierungen auf ein Minimum zu reduzieren. Streaming-Gottesdienste, die für die Durchführung die Hilfe von Dritten (d.h. Personen, die nicht in einem Dienstverhältnis zum Bistum oder zur Pfarrei stehen, Messdiener*innen, Lektor*innen und andere Ehrenamtliche) benötigen, entsprechen nicht den Vorgaben der staatlichen Vorschriften zur Reduktion der Ausbreitung des Coronavirus. Das haben erneut die Abstimmungen mit den Verantwortlichen auf der niedersächsischen Landesebene deutlich gemacht. Nur Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Dienstverhältnis zur Kirche stehen (Personal) und ohnehin ihren Dienst auch in diesen Tagen verrichten, können bei der Ausführung des Streaming-Gottesdienstes mitwirken. Dabei gilt immer: die Anzahl der beteiligten Personen ist auf das absolut Notwendige zu reduzieren.
In der jetzigen Situation bedarf es eines deutlichen Zeichens, dass wir in der Verantwortung der Seelsorge in unserem Bistum zusammenstehen. In der katholischen Kirche ist es vor allem der Bischof, der diese Einheit in der Sorge um die Menschen im Bistum symbolisiert. Darum wird jeden Tag ein Gottesdienst im Dom für das ganze Bistum gefeiert und per Streaming im Internet abrufbar sein. Diese Gottesdienste feiern jeweils der Bischof oder die Weihbischöfe abwechselnd.
Unter diesem Verständnis muss in der jeweiligen Pfarrei überlegt werden, ob ein eigener Streaming-Gottesdienst notwendig ist.
Somit gibt es im Bistum Hildesheim zwei geistliche Zeichen, die für alle deutlich machen, wie wir in der Nachfolge Jesu als Gläubige zusammenstehen wollen: Es ist der tägliche Gottesdienst im Dom, der jeden Tag im Internet übertragen wird, und es ist das tägliche Glockengeläut um 21 Uhr.
Pastorale und seelsorgliche Initiativen vor Ort sind gewollt und notwendig. Aber von Herzen bitte ich Sie: Bei allen pastoralen Angeboten ist den Vorgaben und Regelungen der zuständigen Behörden uneingeschränkt Folge zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Wilk
Bischöflicher Generalvikar