Festakt zu 50 Jahren Niedersachsenkonkordat
Vertragswerk regelt seit 1965 Verhältnis zwischen Land Niedersachsen und Bistümern
In einem Festakt wurde am Donnerstag in Hannover der Unterzeichnung des ersten Staatsvertrags zwischen einem Bundesland und der katholischen Kirche vor 50 Jahren gedacht. Dieses Konkordat habe ein stabiles Fundament für die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten von Staat und Kirche geschaffen, lobte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).
Während des Festakts verlas der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, vor den 260 geladenen Gästen ein Schreiben des vatikanischen Staatssekretariats. In dem Brief wurde auf die wegweisende Bedeutung des Konkordats verwiesen, das Vorreiter für eine Reihe weiterer Abkommen war, die in den folgenden Jahrzehnten zwischen dem Heiligen Stuhl und fast allen Bundesländern geschlossen wurden. Auch heute noch tragen Konkordate dazu bei, das gegenseitige Verstehen von Staat und Religionen zu fördern.
Ministerpräsident Weil erinnerte in seinem Grußwort an den jahrzehntelangen Kampf um die katholischen Bekenntnisschulen, die dem Konkordat vorausgegangen waren: „Es waren harte Auseinandersetzungen, letztlich zerbrach sogar 1965 eine Regierungskoalition daran.“
Für Weil sind die Kirchen und Glaubensgemeinschaften ein außerordentlich geschätzter Partner: „Und zwar längst nicht nur in den Dingen, die vertraglich vereinbart sind.“ Die Kirchen würden an vielen Stellen benötigt – bei der Bekämpfung von Armut, bei der Aufnahme von Flüchtlingen, bei der Unterstützung von Hilfsbedürftigen. Zudem vermittle die Religion Werte, die sie in die Gesellschaft hinein trage. „Das Bewusstsein, dass wir Schwächeren helfen oder Notleidende willkommen heißen sollten, können wir als Staat nicht beschließen, verordnen oder vorschreiben“, betonte Weil.
Auch die Festrednerin des Abends, Annette Schavan, verwies auf die Notwendigkeit von Konkordaten. „Wenn es sie nicht geben würde, müsste man sie erfinden“, stellte die Botschafterin Deutschlands beim Heiligen Stuhl im Vatikan heraus. Das gelte umso mehr in Gesellschaften, die religiös vielfältiger werden. So habe die katholische Kirche mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil vor 50 Jahren auch die Religionsfreiheit anerkannt. Der Gottesbezug im Grundgesetz verbiete dem Staat, die Bürger auf eine bestimmte Religion zu verpflichten. Aber er habe gleichzeitig das friedliche Miteinander der Religionen zu fördern, vor allem über den Zugang zu religiöser Bildung. „Daher gehört auch der Islam zu Deutschland, insofern er eine Quelle für das Selbstverständnis sowie von Haltungen und Werten von muslimischen Bürgerinnen und Bürgern ist“, sagte Schavan mit Nachdruck. Gleichzeitig sei aber die Verfassung des Staates zu achten: „Es kann keine alternative Rechtsordnung, wie etwa die Scharia, geben.“
Zum Hintergrund: Am 26. Februar 1965, hatten der damalige Apostolische Nuntius Erzbischof Corrado Bafile, Botschafter des Heiligen Stuhles in Deutschland und der amtierende Ministerpräsident Georg Diederichs, das Vertragswerk unterschrieben. Im Niedersachsenkonkordat haben sich das Land und die katholischen Kirche über zahlreiche Fragen verständigt: Es regelt den Unterhalt von katholischen Schulen und den Religionsunterricht, berechtigt die Kirche zur Erwachsenenbildung und bekräftigt das Wirken der Caritas. Es räumt der Kirche zudem die Vertretung katholischer Interessen in Fragen des Rundfunkprogramms ein, verankert die Seelsorge in Krankenhäusern und betont den Schutz des Sonntags sowie der kirchlichen Feiertage. Auch weitere Fragen des Staat-Kirche-Verhältnisses werden einvernehmlich geklärt. Das Konkordat ist in den vergangenen fünf Jahrzehnten wiederholt veränderten politischen Rahmenbedingungen angepasst worden.