Diözese möchte Rücklagen weiter erhöhen
Kirchensteuerrat beschließt Haushalt 2018 des Bistums Hildesheim
Der Diözesankirchensteuerrat hat am Samstag den Bistumshaushalt 2018 einstimmig genehmigt.
Der Etat hat einen Umfang von 207,8 Millionen Euro und sieht einen Überschuss von 13,2 Millionen Euro vor, der in die Rücklagen fließen soll. Die Diözese rechnet für das kommende Jahr mit einem leichten Anstieg der Kirchensteuereinnahmen um 1,21 Prozent.
Die wirtschaftliche Lage des Bistums Hildesheim hat sich laut Finanzdirektor Helmut Müller im Laufe der vergangenen zwei Jahrzehnte wesentlich gebessert. Dennoch gebe es nach wie vor Risiken, für die eine Vorsorge im Eigenkapital getroffen werden müsse. Dieses falle nach wie vor zu niedrig aus. Das werde unter anderem bei einem Vergleich mit der Eigenkapitalausstattung anderer deutscher Diözesen deutlich, bei dem das Bistum Hildesheim nicht gut abschneide.
Möglicherweise könne die ökonomische Deckungslücke bei den Versorgungsverpflichtungen gegenüber den Priestern, kirchlichen Beamten und verbeamteten Lehrkräften, die bei der Gemeinsamen Versorgungskasse (GKV) versichert sind, bereits mit dem Jahresabschluss in 2017 geschlossen werden, so Müller. Zugleich warnte er davor, sich von der augenblicklich vorteilhaften finanziellen Situation täuschen zu lassen.
Der Finanzdirektor rechnet damit, dass die Rückstellungen für die Versorgungsverpflichtungen wegen des anhaltend niedrigen Zinsniveaus weiterhin hoch bleiben werden. Darüber hinaus bestehe unverändert die Unsicherheit hinsichtlich höherer Clearingnachzahlungen (Ausgleichszahlungen zwischen den Bistümern, siehe Stichwort unten), die in der Bilanz abzusichern sei.
Aus der regelmäßigen und umfangreichen Bewertung der Vermögenslage und der Risikosituation des Bistums geht deutlich hervor, dass sich die Ertragslage der Diözese in den kommenden Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung und der Kirchenaustritte verschlechtern wird. Zugleich werden die Aufwendungen für die Schulen und die Versorgungsverpflichtungen für Lehrkräfte weiter steigen.
Diesen Umständen müsse man Rechnung tragen, indem man die Aufwendungen dauerhaft vermindere und die kirchlichen Strukturen entsprechend anpasse, betont Müller. So hält er es für dringend geboten, dass sich das Bistum noch stärker als bisher von Gebäuden trennt, die nicht mehr benötigt werden. Der Erhalt der Immobilien verursache hohe Kosten und binde finanzielle Ressourcen, die alternativ besser verwendet werden könnten.
„Unsere Kirche steht vor der dauerhaften Herausforderung, sparen zu müssen, sich gleichzeitig aber immer wieder genügend finanzielle Handlungsspielräume für eine gute pastorale Arbeit in der Zukunft zu verschaffen“, sagt Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, der als Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators die bischöfliche Verwaltung leitet.
Vor diesem Hintergrund hatte der inzwischen emeritierte Bischof Norbert Trelle im Februar dieses Jahres ein erstes Sparprogramm in Gang gesetzt. Die darin beschriebenen Kürzungen betreffen die Bereiche Bildung und Wissenschaft. Außerdem soll der Bau-Etat reduziert werden. Ebenfalls vorgesehen ist, die Personalkosten in der Verwaltung zu senken, ohne dabei Arbeitsverhältnisse zu kündigen. Mit diesen Maßnahmen sollen bis 2022 bis zu 5 Millionen Euro eingespart werden.
Stichwort Clearing
Bei den Clearingaufwendungen handelt es sich um Ausgleichsverpflichtungen an andere Bistümer zur Abrechnung der Kirchenlohnsteuer. Die Kirchenlohnsteuer steht den einzelnen Bistümern nach dem Wohnort der Beschäftigten zu, wird aber an dem Ort abgeführt, in dem sich die Gehaltsabrechnungsstelle des jeweiligen Arbeitgebers befindet. Wenn ein Kirchenlohnsteuerzahler in einem Bistum arbeitet, aber in einem anderen wohnt, steht die Kirchenlohnsteuer dem Bistum des Wohnortes zu.
Stichwort Diözesankirchensteuerrat
Der Diözesankirchensteuerrat hat die Aufgabe, den Haushalt des Bistums zu beschließen. Vorsitzender ist der Generalvikar. Während der gegenwärtigen Sedisvakanz steht der Ständige Vertreter des Diözesanadministrators dem Gremium vor. Weitere Mitglieder sind kraft Amtes die Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates sowie gewählte Mitglieder aus den Reihen der Priester und Laien der Diözese. Aktuell hat das Gremium 28 Mitglieder. Der Kirchensteuerrat tagt in der Regel zweimal jährlich. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.