Diözesankirchensteuerrat beschließt Wirtschaftsplan 2020
Finanzdirektor betont Bedeutung von Good Governance im Bistum Hildesheim
Der Diözesankirchensteuerrat hat auf seiner heutigen Sitzung den Wirtschaftsplan des Bistums für das kommende Jahr einstimmig gebilligt. Er hat ein Volumen von 217,4 Millionen Euro und liegt damit 3,3 Millionen Euro über dem von 2019.
Die Planungen gehen von einem Jahresüberschuss von 16,5 Millionen Euro aus. Haupteinnahmequelle ist die Kirchensteuer, die mit 176 Millionen Euro geplant ist. Laut Finanzdirektor Helmut Müller hat das Bistum Hildesheim seine Risikodeckung in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Gleichwohl müsse in der Etatplanung weiterhin darauf geachtet werden, die finanziellen Verpflichtungen des Bistums abzusichern, insbesondere die Versorgungsverpflichtung gegenüber Priestern und kirchlichen Beamten.
Der im kommenden Februar in den Ruhestand wechselnde Finanzdirektor sprach zum letzten Mal vor den Mitgliedern des Kirchensteuerrates. Er betonte die hohe Bedeutung von Good Governance für den verantwortungsbewussten Umgang der Kirche mit dem ihr anvertrauten Geld. Dabei skizzierte er, wie es um die Regeln guter Unternehmensführung im Bistum Hildesheim bestellt ist.
Müller bewertete es als gut, dass das Bistum bereits seit fast zehn Jahren nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften Rechnung legt, seine Jahresabschlüsse seit Jahrzehnten durch externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften prüfen lässt und seine Geschäftsberichte bereits seit Langem veröffentlicht. Positiv sei ebenso, dass der Diözesanvermögensverwaltungsrat seit gut fünf Jahren mehrheitlich aus externen Mitgliedern gebildet wird. Gleichzeitig regte er eine Beratung darüber an, das Gremium künftig komplett mit vom Bistum unabhängigen Personen zu besetzen.
Verbesserungsbedarf sieht Müller hinsichtlich eines Compliance-Management-Systems als Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen des Bistums zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen. „Wir haben eine ganze Reihe an Gesetzen und Richtlinien, die angewendet werden, was gut und richtig ist. Es mangelt aber an einer systemischen Gesamtbetrachtung, aus der sich wichtige Konsequenzen für unser wirtschaftliches Handeln ableiten ließen“, sagte der Finanzchef des Bistums.
Er sprach sich erneut für die Einführung einer internen Revision aus und regte an, das Risikomanagementsystem des Bistums, das Erkenntnisse über die finanzielle und wirtschaftliche Situation liefert, weiter zu verbessern. „Wir haben im Laufe der letzten 15 Jahre die Gefahr einer drohenden Insolvenz immer weiter reduziert und nun gebannt. Jetzt geht es darum, dass wir negative Entwicklungen früh genug antizipieren, die dem Bistum wirtschaftlich schaden können“, betonte Helmut Müller. Eine besondere Bedeutung habe dabei eine systemische Good Governance.
Zum Abschluss der Sitzung dankte Generalvikar Martin Wilk dem Finanzdirektor. Müller sei maßgeblich verantwortlich für die gute Entwicklung der Bistumsfinanzen: „Das ist eine große Leistung.“ Müller dankte den Mitgliedern des Diözesanvermögensverwaltungsrates und des Diözesankirchensteuerrates für ihr Vertrauen. Das sei eine wesentliche Grundlage für seine Arbeit gewesen. „Wir sind den Weg immer gemeinsam gegangen“, so der Finanzdirektor, der am 6. März 2020 in den Ruhestand verabschiedet wird. An diesem Tag wird zugleich die Einführung von Müllers Nachfolgerin Anja Terhorst stattfinden.