Corona-Sonderzahlung
Beschäftigte des Bistums erhalten im März einmalige Zahlung
Alle beim Bistum Hildesheim beschäftigten Mitarbeitenden, Geistlichen und Beamtinnen und Beamten erhalten im März eine Corona-Sonderzahlung.
Die Bistums-KODA (Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts) hat beschlossen, die im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder vom November 2021 beschlossene Corona-Sonderzahlung für die Mitarbeitenden der Diözese Hildesheim zu übernehmen. Auf Grundlage dieses Beschlusses hat Generalvikar Martin Wilk entschieden, dass alle Geistlichen sowie Beamtinnen und Beamten ebenfalls diese Sonderzahlung erhalten werden.
Mit der Beschlussfassung der Bistums-KODA erhalten alle am 29.11.2021 in Vollzeit tätigen Beschäftigten eine einmalige und steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. An alle am 29.11.2021 in Vollzeit tätigen Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten werden einmalig 650 Euro gezahlt, sofern in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 29.11.2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestand. Für alle am 29.11.2021 in Teilzeit Beschäftigten wird die Einmalzahlung anteilig entsprechend dem individuellen Teilzeitumfang gewährt. Die einmalige Corona- Sonderzahlung ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und wird mit dem Entgelt im März 2022 ausgezahlt.