Bistum stärkt Vermögensverwaltungsrat
Externe Mitglieder des Gremiums sind nun in der Mehrheit
Das Bistum Hildesheim hat ein wichtiges Kontrollgremium gestärkt. Der Vermögensverwaltungsrat der Diözese ist um ein externes Mitglied erweitert worden. Außerdem hat der Generalvikar als Vorsitzender kein Stimmrecht mehr. Damit stellen die nicht beim Bistum beschäftigten Mitglieder nun die Mehrheit im Vermögensverwaltungsrat.
Neues Mitglied in dem Gremium ist der Diplom-Kaufmann Manfred Peter aus Hannover. Die Aufgaben des Vermögensverwaltungsrates sind im kirchlichen Gesetzbuch geregelt. Ihm kommt eine Doppelfunktion zu: Er fällt einerseits Entscheidungen über die Verwendung der kirchlichen Mittel und ist zugleich Aufsichtsgremium für bestimmte vermögensbezogene Rechtsgeschäfte.
Das Gremium soll die Haushaltsplanung nach den Hinweisen des Bischofs vornehmen, ist aber nicht Weisungsempfänger des Bischofs. Für die Mitgliedschaft sind Gläubige befähigt, die in wirtschaftlichen Fragen und im weltlichen Recht erfahren sind; die Ernennung steht dem Bischof zu. Um den Vermögensverwaltungsrat von einer Einflussnahme durch den Bischof freizuhalten, dürfen nahe Verwandte des Bischofs nicht Mitglied werden.
Priester oder kirchliche Mitarbeiter werden vom kirchlichen Gesetzbuch nicht explizit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Da durch die Verwandtschafts-Klausel aber deutlich werde, dass der Vermögensverwaltungsrat unabhängig sein soll, sollten diese Beschäftigten nach Auffassung von Kirchenrechtlern zumindest nicht die Mehrheit in dem Gremium haben.
Eine weitere Änderung betrifft die Funktion des Ökonomen. Diese wurde bisher von Generalvikar Dr. Werner Schreer wahrgenommen und geht nun auf den Finanzdirektor des Bistums Hildesheim, Helmut Müller, über. Das hat Bischof Norbert Trelle entschieden.
„Damit wird eine Vereinbarkeit des Amtes des Ökonomen mit dem des Generalvikars erreicht“, sagt Müller. Aufgabe des Ökonomen ist es, das gesamte Bistumsvermögen zu verwalten, die Ausgaben, die der Bischof oder andere vom Bischof dazu Beauftragte angeordnet haben, zu tätigen und gegenüber dem Vermögensverwaltungsrat jährlich Rechnung zu legen.