Bistum mit negativem Jahresergebnis
Diözesankirchensteuerrat genehmigt Jahresabschluss 2014
Das Bistum Hildesheim hat im Jahr 2014 ein negatives Jahresergebnis von 5,2 Millionen Euro erzielt (Vorjahr: +8,8 Millionen Euro). Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber 2013 von 235,1 Millionen auf 239,5 Millionen Euro. Der Diözesankirchensteuerrat hat den vorgelegten Jahresabschluss 2014 auf seiner Sitzung am Samstag einstimmig genehmigt.
Der Jahresfehlbetrag ergibt sich aus höheren Kosten für die Baumaßnahmen am Domhof, der Bildung einer Rücklage für außerordentliche Flüchtlingshilfe und Mehrkosten im Schulbereich. Außerdem floss mehr Geld in die Pensionsrückstellungen für Priester und kirchliche Beamte.
Mit 152,3 Millionen Euro ist die Kirchensteuer die Haupteinnahmequelle des Bistums. Sie wuchs gegenüber 2013 um 6,3 Millionen Euro. Zugleich stiegen die Clearingverpflichtungen um 8,5 Millionen Euro auf 32,9 Millionen Euro (siehe Stichwort unten). Da im vergangenen Jahr auch die rückwirkende Anpassung der Clearing-Vorauszahlungen für das Jahr 2013 fällig wurde, verminderte sich die Netto-Kirchensteuer von 121,3 Millionen Euro in 2013 auf 120,7 Millionen Euro in 2014.
Auf der Ausgabenseite ist der Personalaufwand mit 69,8 Millionen Euro (2013: 60,7 Millionen Euro) der größte Einzelposten.
Über die Finanzlage des Bistums gibt der Geschäftsbericht 2014 detailliert Auskunft. Darin finden sich der Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung und das Testat der Wirtschaftsprüfer. Er kann bezogen werden bei der Hauptabteilung Finanzen, Domhof 18-21, 31134 Hildesheim, Tel. (05121) 307-401, [email protected]. Außerdem ist er als PDF-Dokument im Internet abrufbar.
Stichwort Diözesankirchensteuerrat
Der Diözesankirchensteuerrat hat die Aufgabe, den Haushalt des Bistums zu beschließen. Vorsitzender ist der Generalvikar. Weitere Mitglieder sind kraft Amtes die Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates sowie gewählte Mitglieder aus den Reihen der Priester und Laien der Diözese. Gegenwärtig hat das Gremium 28 Mitglieder. Der Kirchensteuerrat tagt in der Regel zweimal jährlich. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Stichwort Clearing
Bei den Clearingzahlungen handelt es sich um nachträgliche Ausgleichszahlungen an andere Bistümer zur Abrechnung der Kirchensteuer. Die Kirchensteuer steht den einzelnen Bistümern nach dem Wohnort der Beschäftigten zu, wird aber an dem Ort abgeführt, in dem sich die Gehaltsabrechnungsstelle des jeweiligen Arbeitgebers befindet. Wenn ein Gläubiger in einem Bistum arbeitet, aber in einem anderen wohnt, muss die Kirchensteuer im Nachhinein weitergeleitet werden.