Bistum leistet Anerkennungszahlung
Geld geht an Opfer des Missbrauchs durch Peter R.
Im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Pfarrer Peter R. hat sich das Bistum Hildesheim entschlossen, eine Zahlung in Anerkennung des Leids an das Opfer zu zahlen.
Die junge Frau aus Hildesheim, die zum Zeitpunkt des von ihr geschilderten sexuellen Übergriffs ein Kind gewesen ist, erhält eine Zahlung, deren Höhe sich an der Summe orientiert, die in dem kirchenrechtlichen Verfahren zugunsten eines Opferschutzfonds festgesetzt worden ist. In der Regel übernimmt ein Bistum nur dann eine finanzielle Leistung an das Opfer, wenn der Täter nicht mehr belangt werden kann.
Anlass dafür ist die Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 6. Januar 2016, keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen in dem Missbrauchsfall mehr durchzuführen. Mit der Anerkennungszahlung hofft das Bistum ein Signal an die junge Frau geben zu können, dass das Bistum das von ihr erlittene Unrecht außerordentlich bedauert und klar verurteilt.
Gleichzeitig bietet das Bistum ihr weiterhin an, sie bei der Bewältigung der seelischen Folgen des Missbrauchs zu unterstützen. Mit dieser Anerkennung ist kein Urteil im juristischen Sinne verbunden. Sie steht in keinem Zusammenhang mit etwaigen weiteren rechtlichen Klärungen.