Bistum Hildesheim veröffentlicht Handreichung zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten
Leitfaden enthält Hinweise für liturgische Feiern während der Corona-Pandemie
Das Bistum Hildesheim hat heute eine Handreichung zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten an die Pfarrgemeinden herausgegeben. Demnach können ab Samstag, 16. Mai 2020, in Kirchen des Bistums Hildesheim eingeschränkt wieder gemeinsame Gottesdienste stattfinden. Die Handreichung enthält genaue Regeln und Hinweise für liturgische Feiern in Kirchen während der Corona-Pandemie.
Dazu gehört eine Zugangsbeschränkung: So richtet sich die Anzahl der Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer nach der Größe des Kirchenraums. Eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person soll vorhanden sein. Auch sollen die Gläubigen einen Abstand von eineinhalb Metern nach allen Seiten wahren. Die Sitzordnung wird so gestaltet, dass der Mindestabstand nie unterschritten wird. Unter Wahrung des Sicherheitsabstandes zu anderen Gottesdienstteilnehmern können Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, zusammensitzen.
Das Tragen eines Mundschutzes wird empfohlen. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen oder grippeähnlichen Symptomen erhalten keinen Zugang. Die Kirchentüren bleiben für das Eintreten und Verlassen der Kirche geöffnet, damit die Türklinken nicht angefasst werden müssen. Türklinken und Geländer müssen regelmäßig gereinigt werden.
Wo es möglich ist, sollen getrennte Eingänge und Ausgänge markiert werden. Insbesondere vor Beginn und nach dem Ende des Gottesdienstes ist darauf zu achten, dass es nicht zu Grüppchenbildungen kommt. Vor und nach dem Gottesdienst muss der Kirchenraum gründlich gelüftet werden.
Um sowohl dem Wunsch der Gläubigen als auch der aktuellen Gefährdungssituation gerecht zu werden, sollten zunächst solche Gottesdienstformen gefeiert werden, bei denen sich die Ansteckungsgefahr durch ihre Gestaltung besonders gering darstellt. Dies ist insbesondere bei kurzen Wort-Gottes-Feiern von etwa 25 Minuten, Andachten und einfachen Gebetsformen gegeben.
Auf das gemeinsame Singen während des Gottesdienstes soll verzichtet werden.
Freiluftgottesdienste können unter Beachtung der Abstandsregeln und mit geeigneten hygienischen Maßnahmen stattfinden. Bislang ist hierfür weiterhin die behördliche Genehmigung nötig. Wallfahrten und Wallfahrtsgottesdienste bleiben bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Bistum Hildesheim weist explizit darauf hin, dass die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten insbesondere für gefährdete Personengruppen mit einem Risiko verbunden ist. Wörtlich heißt es in der Handreichung: „Eine Wiederaufnahme der Gottesdienste wird mit großer Vorsicht und Umsicht zu gestalten sein. Vorrangiges Ziel bleibt es weiterhin, Infektionen zu vermeiden und die Ansteckungsrate weiter zu reduzieren.“
Die Gläubigen und die Pfarrgemeinden sind daher aufgerufen, sowohl die häuslichen Gottesdienstformen als auch die Livestream-Angebote von Gottesdiensten fortzusetzen.