Bistum Hildesheim unter neuer Leitung

Papst Johannes Paul II. hat das Rücktrittsgesuch von Bischof Dr. Josef Homeyer angenommen

Hildesheim (bph) Papst Johannes Paul II. hat mit Wirkung vom Freitag, 20. August, das Rücktrittsgesuch des Hildesheimer Bischofs Dr. Josef Homeyer angenommen. Damit ist nach dem Kirchenrecht der dienstälteste Weihbischof Hans-Georg Koitz vorübergehend Leiter der Diözese.

Bischof Dr. Josef Homeyer hat am 1. August diesen Jahres sein 75. Lebensjahr vollendet und war nach Kirchenrecht dazu verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt als Bischof der Diözese anzubieten. Mit der Annahme dieses Gesuches durch den Papst geht die Leitung automatisch auf den dienstältesten Weihbischof über, der die Vollmachten eines Generalvikars erhält. Zum gleichen Zeitpunkt erlischt das Amt des Generalvikars und der Priesterrat hört auf zu bestehen. Die Weihbischöfe behalten ihre Vollmachten. Bischof Dr. Josef Homeyer erhält den Titel "Emeritus". Das Bistum ist in der "Sedisvakanz" (lat. "leerer Stuhl").

Der dienstälteste Weihbischof ist nach dem Kirchenrecht verpflichtet, "unverzüglich" eine Sitzung des Domkapitels einzuberufen. Innerhalb von acht Tagen wählt das Domkapitel dann einen Diözesanadministrator, der das Bistum leitet, bis ein neuer Bischof das Bistum Hildesheim "in Besitz nimmt".

Zum Domkapitel gehören neben dem Domdechanten, Weihbischof Hans-Georg Koitz, die residierenden Domkapitulare Werner Holst, Leiter der Hauptabteilung Personal/Seelsorge im Bischöflichen Generalvikariat; Karl Bernert, Generalvikar; Wolfgang Osthaus, Stadt- und Kreisdechant; Adolf Pohner, Leiter der Hauptabteilung Pastoral im Bischöflichen Generalvikariat; Dr. Nikolaus Schwerdtfeger, Weihbischof, sowie die nichtresidierenden Domkapitulare Propst Klaus Funke, Regionaldechant Hannover, und Propst Wolfgang Damm, Dechant, Duderstadt.

Umfangreiche Hintergrundinformationen über die kirchenrechtlichen Bestimmungen zur Neubesetzung des Bischöflichen Stuhls Hildesheim finden Sie auf unserer Website:
www.bistum-hildesheim.de