Bistum Hildesheim ergreift Maßnahmen gegen Corona-Epidemie
Gottesdienste und Veranstaltungen werden bis auf Widerruf ausgesetzt
Das Bistum Hildesheim hat mehrere Maßnahmen getroffen und Handlungsempfehlungen an Pfarrgemeinden und weitere kirchliche Einrichtungen ausgesprochen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern und um vermeidbare Risiken für kirchliche Mitarbeitende und Gläubige möglichst auszuschließen. Alle Gottesdienste und Veranstaltungen in den Pfarrgemeinden sollen bis auf Widerruf ausgesetzt werden.
Das Bistum Hildesheim sagt alle öffentlichen Veranstaltungen der Diözese bis zum 15. Mai 2020 ab. Darunter fällt insbesondere die Chrisam-Messe am 8. April 2020 im Dom, zu der jährlich mehrere tausend Kinder, Jugendliche und deren Begleitpersonen nach Hildesheim kommen.
Im Hildesheimer Dom entfallen die sonntäglichen Fastenpredigten, sowie auch vorerst die Sonntagsgottesdienste und Domführungen. Der Dom bleibt aber für Betende und Besucher geöffnet. Die Hildesheimer Dommusik sagt das für den 22. März angesetzte geistliche Konzert im Dom ab. Das Dommuseum Hildesheim, die Dombibliothek Hildesheim und das Hildesheimer Bistumsarchiv bleiben ab der kommenden Woche bis auf Weiteres geschlossen.
Firmungen und Feiern der Erstkommunion bis zu den Sommerferien müssen verschoben werden. Alle Gottesdienste und Veranstaltungen in den Pfarrgemeinden sollen bis auf Widerruf ausgesetzt werden. In einem Brief erteilt der Bischof den Gläubigen aufgrund der Situation für diese Zeit eine Dispens von der Sonntagspflicht.
Ebenso sollen die anstehenden Sitzungstermine in allen kirchlichen Einrichtungen sowie Dienstreisen auf ihre absolute Notwendigkeit hin überprüft und nach Möglichkeit abgesagt oder verschoben werden. Abstimmungsverfahren ohne Anwesenheit, beispielsweise Telefonkonferenzen, sind vorzuziehen. Dienstliche Fortbildungen werden abgesagt.
„Die von uns getroffenen Entscheidungen dienen dem Schutz der Menschen, die in unserem Bistum am kirchlichen Leben teilnehmen. Durch die Absage von Veranstaltungen verringern wir die Ansteckungsgefahr. Es sind Vorsichtsmaßnahmen, für die ich um Verständnis bitte“, sagt Generalvikar Martin Wilk.
Weiterhin in Kraft bleiben die Empfehlungen, die das Bistum am 27. Februar 2020 zum Schutz vor der Infektionskrankheit an Mitarbeitende, Pfarrgemeinden und weitere kirchliche Einrichtungen herausgegeben hatte. In dem Informationsschreiben von Generalvikar Martin Wilk wird den Katholikinnen und Katholiken nahegelegt, auf das Händereichen als Friedenszeichen zu verzichten, die Weihwasserbecken zu leeren sowie auf die Mund- und Kelchkommunion zu verzichten.
Das Bistum Hildesheim orientiert sich in seinem Handeln an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der zuständigen Behörden zur Eindämmung der Corona-Epidemie. Ein Krisenstab unter Leitung von Generalvikar Martin Wilk beurteilt regelmäßig die aktuelle Lage in Bezug auf die Ausbreitung des Krankheitserregers und entscheidet im Bedarfsfall über weitere Schritte.