Bistum aktualisiert Bericht mit Ampelsystem für Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt
Betroffenenrat Nord wurde in die Beurteilung einbezogen
Seit zwei Jahren dokumentiert das Bistum Hildesheim mithilfe eines Ampelsystems, wie weit es in der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt ist. Nun ist eine aktualisierte Fassung dieses Dokuments online verfügbar, das weitere Fortschritte sichtbar macht, zugleich aber auch zeigt, an welchen Stellen weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Konkret bezieht sich das Dokument auf insgesamt 87 Handlungsempfehlungen, mit deren Hilfe sexualisierte Gewalt im Verantwortungsbereich des Bistums Hildesheim besser aufgearbeitet werden kann. Gegenüber der vor zwei Jahren veröffentlichten Fassung stehen inzwischen 28 Empfehlungen auf Grün (fünf mehr als 2023). In der Ampelfarbe Gelb sind 28 Empfehlungen markiert, vor zwei Jahren waren es lediglich 18 Empfehlungen.
Die neue Version des Ampelsystems (siehe weitere Erläuterung unten) wurde vor der Veröffentlichung dem Betroffenenrat Nord zur Verfügung gestellt, um das Gremium einzubinden und ihm eine eigene Beurteilung innerhalb des Ampelsystems möglich zu machen. Das Bistum Hildesheim hat bewusst diesen partizipativen Ansatz gewählt, um Deutungshoheit abzugeben und transparent zu machen, an welchen Stellen es Bewertungsunterschiede zwischen der Diözese und dem Betroffenengremium gibt.
Martin Richter, Leiter der Stabsabteilung Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Bistum Hildesheim, sagt: „Auch die aktuelle Ampel macht deutlich, dass noch viel Arbeit vor uns liegt. Gleichwohl freue ich mich über die positiven Entwicklungen in der Aufarbeitung, die in dem Dokument gut sichtbar werden. Die meisten Veränderungen lassen sich durch den Aufbau der Lotsenstelle und der Ombudsstelle erklären, die wir in sehr enger Abstimmung mit Betroffenen aus dem Betroffenenrat Nord und der Betroffeneninitiative Hildesheim auf den Weg gebracht haben. Ebenso haben sich die Vorarbeiten zur kommenden Aufarbeitungsstudie positiv ausgewirkt. Ich danke dem Betroffenenrat für die intensive Auseinandersetzung mit unseren Einordnungen im Ampelsystem.“
Das Bistum Hildesheim hat dem Betroffenenrat Nord den Vorschlag gemacht, eine externe Person damit zu beauftragen, aus komplett neutraler Warte heraus den Umsetzungsstand der Empfehlungen zu bewerten, die in dem Ampelsystem gelistet sind. Mitglieder des Betroffenenrates haben sich für diesen Vorschlag offen gezeigt. Das Gremium ist eingeladen, selbst Vorschläge einzubringen, wer für eine solche externe Begutachtung in Frage kommen kann.
Vorgesehen ist, dass das Ampelsystem fortlaufend weiterentwickelt wird. Das Bistum Hildesheim wird regelmäßig und transparent informieren, an welchen Stellen es Anpassungen gegeben hat.
Erläuterung zum Ampelsystem
Seit 2017 lässt das Bistum Hildesheim mithilfe verschiedener externer Gutachten sexualisierte Gewalt in ihrem Verantwortungsbereich aufarbeiten. Die bisher erschienenen Studien aus den Jahren 2017 und 2021 benannten dabei insgesamt 87 Verbesserungsvorschläge. Im Auftrag von Generalvikar Wilk markiert die zuständige Stabsabteilung Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in den Ampelfarben, wie weit die Diözese in der Umsetzung dieser Empfehlungen jeweils ist.
Grün bedeutet dabei, dass eine Empfehlung vollständig umgesetzt wurde. Gelb heißt, dass die Umsetzung teilweise geschehen ist. Rot markiert sind Empfehlungen, die noch angegangen werden müssen. Neben diesen Grundfarben der Ampel hat das Bistum Hildesheim gemeinsam mit dem Betroffenenrat Nord in der nun veröffentlichen Fassung weitere Spezialfarben eingeführt, um ein differenziertes Gesamtbild zu ermöglichen.
Die Farbe Rot Spezial markiert Empfehlungen, bei denen es Bistumssicht erhebliche Gründe gegen eine Umsetzung sprechen. Die Farbe Grau kennzeichnet Empfehlungen, die Entscheidungen voraussetzen, die vom Bistum Hildesheim nicht getroffen werden können, weil sie über den Einflussbereich der Diözese hinausgehen. Der Betroffenenrat Nord hat die Spezialfarbe Blau in das Dokument eingeführt. Blau markierte Empfehlungen sind solche, die durch das Gremium nicht beurteilt werden können, weil es keinen Zugang zu den entsprechenden Informationen besitzt. Dies betrifft etwa bistumsinterne Absprachen, Strukturen oder Abläufe.