Bei Arbeitsverhältnissen mitreden
Bistum Hildesheim ruft zur KODA-Wahl 2007 auf
Hildesheim (bph) Das Bistum Hildesheim wählt in den nächsten Monaten seine Vertreter für die „Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA)“. Ab 5. April werden die rund 1.100 Mitarbeiter des Bistums aufgefordert, Wahlvorschläge zu machen. Von Anfang Juni bis zum 2. Juli können sie dann aus den Kandidaten ihre acht Vertreter in dieses 16-köpfige Gremium wählen. Die KODA regelt die Rechtsnormen für Arbeitsverhältnisse im Bistum.
Die Vertreter der Bistumsmitarbeiter sollen aus den verschiedenen Gruppen des kirchlichen Dienstes gewählt werden. Dazu zählen der liturgische und seelsorgliche Dienst, die kirchliche Verwaltung, kirchliches Bildungs- und Sozialwesen sowie Hauswirtschaft, Handwerk und Technik. Wahlberechtigt sind Mitarbeiter, die älter als 18 Jahre sind und seit mindestens sechs Monaten in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis stehen. Wer sich wählen lassen möchte, muss ebenfalls 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis stehen und der katholischen Kirche angehören.
Aufgabe der Bistums-KODA ist es, Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beschließen. Nachdem der Bischof diese Rechtsnormen in Kraft gesetzt hat, sind dann alle kirchlichen Anstellungsträger im Bistum daran gebunden. Damit regelt die KODA die Rahmenbedingungen für den Arbeitsalltag der Bistumsangestellten. Die KODA vertritt jedoch nicht die Priester und die Mitarbeiter der Caritas.
Die Bistums-KODA ist paritätisch mit jeweils acht Vertretern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite besetzt. Während die Vertreter der Arbeitnehmerseite von den Mitarbeitern gewählt werden, bestimmt der Generalvikar die Vertreter der Arbeitgeberseite.
Wahlaufruf
Vorlage für Wahlvorschläge
Anschreiben von Winfried Wingert, Vorsitzender des Wahlvorstandes