Arbeitsplatzsicherung durch Einigung
Dienstgeber und Mitarbeiter im Bistum Hildesheim treffen Beschluss über Personalkostenreduzierung
Hildesheim (bph) Auf ihrer Sitzung am 3. Februar haben sich Vertreter der Dienstgeber- und Mitarbeiterseite im Bistum Hildesheim auf eine Kürzung der Jahresgesamtvergütungen geeinigt. Die paritätisch besetzte Bistums-KODA (Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts) vereinbarte ein Sparvolumen von insgesamt 2,4 Millionen Euro pro Jahr, was rechnerisch einer Sicherung von 55 Vollzeitarbeitsverhältnissen entspricht.
Der Beschluss sieht vor, dass für die Jahre 2005 bis 2007 die Jahresgesamtvergütung der Mitarbeiter um 5 Prozent gekürzt wird. Höhere Einkommensgruppen tragen stärker dazu bei, bei den unteren Gruppen fällt die Kürzung geringer aus. Eine eventuelle Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst für 2005 würde nicht realisiert. Durch die damit erzielte Einsparung verringert sich die in der mittelfristigen Finanzplanung des Bistums klaffende Lücke von 9,2 auf 6,8 Millionen Euro. Dadurch reduziert sich rechnerisch die Zahl der gefährdeten Vollzeitarbeitsplätze von 130 auf 75.
Die Gehaltskürzungen werden zum Teil durch die Einrichtung von „Lebensarbeitszeitkonten“ kompensiert, auf denen jeder Mitarbeiter eine Gutschrift von 1,5 Stunden pro Woche erhält. Eine „Abbuchung“ ist im Regelfall erst unmittelbar vor Renteneintritt möglich. Auch individuelle weitere Arbeitszeitverzichte können diesem Konto gut geschrieben werden.
Finanzieller Hintergrund für diese Kürzungen ist die negative Entwicklung der Kirchensteuern, wodurch die Haushalte des Bistums defizitär sind. Die Fehlbeträge werden aus der Rücklage finanziert. Um einer Verschuldung des Bistums vorzubeugen, wurden in der mittelfristigen Finanzplanung Sparmaßnahmen beschlossen, in deren Folge es auch zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen kommen wird.
Die KODA ist paritätisch mit jeweils acht Vertretern der Dienstgeber- und Mitarbeiterseite besetzt. Sie behandelt das Arbeitsvertragsrecht für rund 1.100 Mitarbeiter im Bistum Hildesheim. Die Vergütung der Priester und verbeamteten Lehrer orientiert sich am niedersächsischen Beamtenrecht.