Arbeitskonflikte katholisch lösen
Hildesheimer Justitiar organisiert neues kirchliches Arbeitsgericht
Hildesheim (bph) Die Errichtung und Besetzung des neuen gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts für die Diözesen Nord- und Ostdeutschlands wird von Hildesheim aus organisiert. Rechtsdirektor Elmar Ax, Leiter der Stabsabteilung Recht am Bischöflichen Generalvikariat, arbeitet im Auftrag des Hamburger Erzbischofs Werner Thissen an der Besetzung des neuen Gerichts, das in Hamburg angesiedelt sein soll.
Die deutschen Bischöfe beschlossen im Herbst 2004 eine neue Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung, deren Kernstück die Errichtung Kirchlicher Arbeitsgerichte ist. Nachdem Rom zugestimmt hat, können nun in den Diözesen solche Arbeitsgerichte errichtet werden. Die Diözesen in Nord- und Ostdeutschland haben beschlossen, ein gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht zu gründen, das in Hamburg angesiedelt werden soll. Es wird dann für die (Erz)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg, Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und den Oldenburgischen Teil des Bistums Münster zuständig sein. Dies ist der größte Verbund kirchlicher Arbeitsgerichte in Deutschland.
Die Fäden dafür laufen bei Elmar Ax zusammen. Ihm fällt die Aufgabe zu, die Besetzung der Richterstühle zu koordinieren und vorzubereiten. Neben einem Vorsitzenden Richter und dessen Stellvertreter wird das neue Gericht zwölf beisitzende Richter haben, die nach einem bestimmten Schlüssel von den Mitarbeitern beziehungsweise der Dienstgeberseite vorgeschlagen werden. Ernennen wird sie der Hamburger Erzbischof Werner Thissen für die Dauer von fünf Jahren. Ax will die nächsten Wochen nutzen, um die Vorbereitungen endgültig abzuschließen und hofft, dass das neue Arbeitsgericht seine Arbeit Anfang Oktober aufnehmen kann.
Die neue Arbeitsgerichtsordnung der katholischen Kirche ist weltweit einmalig. Sie trat formell am 1. Juli in Kraft. Zuständig sind die neuen Gerichte für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der Bistums-KODA (Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts) und für das Mitarbeitervertretungsrecht. Ergeben sich Streitigkeiten aus einem individuellen Arbeitsvertrag, sind weiterhin die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig.
Anrufen können die neuen Gerichte daher in der Regel keine Einzelpersonen, sondern kirchliche Mitarbeitervertretungen beziehungsweise die Dienstgeberseite. Relevant ist die neue Arbeitsgerichtsordnung nicht nur für die Mitarbeiter der Bischöflichen Generalvikariate im engeren Sinne, sondern auch für die Mitarbeiter in den Gemeinden und bei der Caritas. Bundesweit fallen daher mehr als hunderttausend kirchliche Mitarbeiter unter die neue Arbeitsgerichtsordnung.