Acht Köpfe für das Arbeitsrecht
Mitarbeiter des Bistums Hildesheim wählten ihre KODA-Vertreter
Hildesheim (bph) Die Mitarbeiter des Bistums Hildesheim haben ihre acht Vertreter für die „Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA)“ gewählt.
Von den 1.756 wahlberechtigten Mitarbeitern wurden 1.073 gültige Stimmzettel abgegeben. Die Wahlberechtigten haben sich mehrheitlich dafür entschieden Stefan Horn, Andrea Hart-mann, Christoph Vogel, Stefan Koziar, Ekkehard Sydow, Dr. Markus Güttler, Gregor Wessels und Hubert Hennig in die KODA zu entsenden.
Die Vertreter der Bistumsmitarbeiter wurden aus den verschiedenen Gruppen des kirchlichen Dienstes gewählt. Dazu zählen der liturgische und seelsorgliche Dienst, die kirchliche Ver-waltung, kirchliches Bildungs- und Sozialwesen sowie Hauswirtschaft, Handwerk und Tech-nik. Wahlberechtigt waren Mitarbeiter, die älter als 18 Jahre sind und seit mindestens sechs Monaten in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis stehen.
Aufgabe der Bistums-KODA ist es, Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beschließen. Nachdem der Bischof diese Rechtsnormen in Kraft gesetzt hat, sind dann alle kirchlichen Anstellungsträger im Bistum daran gebunden. Damit regelt die KODA die Rahmenbedingungen für den Arbeitsalltag der Bistumsangestellten. Die KODA vertritt jedoch nicht die Priester und die Mitarbeiter der Caritas.
Die Bistums-KODA ist paritätisch mit jeweils acht Vertretern der Arbeitnehmer- und der Ar-beitgeberseite besetzt. Während die Vertreter der Arbeitnehmerseite von den Mitarbeitern gewählt werden, bestimmt der Generalvikar die Vertreter der Arbeitgeberseite.