Seminar zum Umgang mit kinder- und jugendpornografischen Dateien
Prävention von sexualisierter Gewalt
Seminar zum Umgang mit kinder- und jugendpornografischen Dateien. (Dieses Seminar wird als Auffrischungsschulung gewertet.)
- Welche Dateien fallen unter die Definintion des Gesetzgebers zur Kinder- und Jugendpornografie?
- Die Rechtsbegriffe "Besitz, Verbreiten und zugänglich machen" (§ 184b | StGB) sollen erläutert werden.
- Es sollen typische in der Jugendarbeit auftretende Situationen im Hinblick auf den Umgang mit entsprechenden Dateien erörtert werden.
- Anhand von Fallbeispielen soll erläutert werden, wie die Ermittlungsbehörden vorgehen und welche Pflichten im Hinblick auf die betroffenen Jugendlichen sowie die Erziehungsberechtigten bestehen.
- Termin
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19.03.2025, 10:00 Uhr
- 19.03.2025, 16:30 Uhr - Ort
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Katholische Akademie des Bistums Hildesheim
Calenberger Esplanade 6
30169 Hannover - Zielgruppe
Schulungsreferent:innen, PgP, IAP, in der Jugendarbeit Tätige, alle Interessierte
- Referentin / Referent
Oberstaatsanwältin Daniela Hermann,
Staatsanwaltschaft Hannover
Rechtsanwalt Dr. Holger Nitz,
Fachanwalt für Strafrecht Hannover
- Veranstalter
Stabsabteilung Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Hildesheim
Für Teilnehmende im kirchlichen Kontext ist diese Schulung kostenfrei. Für alle anderen fällt eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 €.
Postfach 10 02 63
31102 Hildesheim
Tel.: 05121 307171
praevention