Die Bistumsleitung hat sich nach sorgfältiger Abwägung darauf verständigt, ab dem 1. Februar 2023 für den liturgischen und seelsorglichen Bereich die kirchlichen Bestimmungen in der Coronapandemie für beendet zu erklären. Diese kirchlichen Regelungen, die immer wieder angepasst wurden, dienten über annähernd drei Jahre der Aufrechterhaltung der Seelsorge und der Gottesdienstfeier.