Festveranstaltung 70 Jahre Loccumer Vertrag – 60 Jahre Niedersachsenkonkordat

Mit einer Festveranstaltung und rund 180 geladenen Gästen im Neuen Rathaus in Hannover wurden heute die Jubiläen 70 Jahre Loccumer Vertrag sowie 60 Jahre Niedersachsenkonkordat begangen.

Ministerpräsident Stephan Weil würdigte dabei die guten Beziehungen des Landes zu den beiden großen Religionsgemeinschaften:
„Seit Jahrzehnten stehen der Loccumer Vertrag und das Niedersachsenkonkordat für eine vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Staat und Kirchen. Beide Vereinbarungen haben verlässliche Grundlagen für Dialog und Zusammenarbeit geschaffen – geprägt von Respekt und gemeinsamer Verantwortung für die Gesellschaft. In Zeiten tiefgreifender Veränderungen ist dieser Dialog wichtiger denn je. Wir können daher mit Fug und Recht von zwei historischen Dokumenten für die guten Beziehungen von Staat und Kirchen sprechen, die bis heute nichts von ihrer Bedeutung und Aktualität eingebüßt haben und die sicher nicht ganz zufällig viele Nachahmer gefunden haben. Mein herzlicher Dank gilt allen, die mit ihrem Einsatz und Engagement zu dem wertwollen Miteinander beitragen.“

Der Vorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Bischof Thomas Adomeit, wies in seiner Ansprache auf die gemeinsame Verantwortung hin:
„Der Loccumer Vertrag war, ist und bleibt ein Grundpfeiler der Beziehungen zwischen Staat und Kirche in Niedersachsen. Für uns als Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist dieser Vertrag ein lebendiges Zeugnis der Verantwortung, die das Land und die Kirchen füreinander tragen, um das Gemeinwohl zu fördern und die gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes zu begleiten. Wir kommen gesellschaftlich gemeinsam weiter, wenn wir Herausforderungen offen und vertrauensvoll angehen. Dankbar sind wir, dass wir das Vertrauen seitens des Landes Niedersachsen immer wieder spüren können.“

Auch vom Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, gab es Lob für das gute Verhältnis:
„Rückblickend auf 60 Jahre Niedersachsenkonkordat darf man sagen, dass dieser Vertrag sich bewährt hat und das Land Niedersachsen und die katholische Kirche ein sehr konstruktives und freundschaftliches Miteinander pflegen. Und das dient letztlich dem Wohl aller Menschen in Niedersachsen.“

Den Festvortrag „Ist die Säkularisierung unaufhaltsam?“ hielt der Soziologe und Sozialphilosoph Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Joas.

Hintergrund:

Loccumer Vertrag vom 19. März 1955 regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Land Niedersachsen und den fünf evangelischen Landeskirchen (damalige Bezeichnung: Evangelisch-lutherische Kirche Hannovers, Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland, Braunschweigische evangelisch-lutherische Landeskirche, Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, Evangelisch-lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe). Beide Seiten verpflichten sich zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche.

Der Vertrag war der erste umfassende Vertrag zwischen dem Staat und einer Religionsgemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und unter Geltung des Grundgesetzes.
Er hatte Modellcharakter und Vorbildfunktion für die weiteren Staatskirchenverträge in Deutschland, auch noch nach der Wiedervereinigung. Der Loccumer Vertrag regelt beispielsweise den Religionsunterricht, die Gefängnisseelsorge und den Einzug der Kirchensteuern durch den Staat. Das am 26. Februar 1965 unterzeichnete Niedersachsenkonkordat ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Heiligen Stuhl, in dem eine partnerschaftliche Zusammenarbeit vereinbart wurde. Vertraglich festgelegt wurden im Niedersachsenkonkordat unter anderem der gesetzliche Schutz der katholischen Kirche mit ihren caritativen Einrichtungen sowie der Sonntage und kirchlichen Feiertage, Regelungen zum Religionsunterricht sowie zur Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge.