Die Missio canonica | Kirchliche Unterrichtserlaubnis
Die kirchliche Unterrichtserlaubnis
Wer einen Masterabschluss in Katholischer Theologie hat (Ersten Staatsprüfung) und im Bereich des Bistums Hildesheim ein Referendariat im Fach Katholische Religion absolvieren möchte, beantragt dafür beim Bistum Hildesheim (Hauptabteilung Bildung) die dafür erforderliche Kirchliche Unterrichtserlaubnis. Diese ist befristet auf die Dauer des Referendariats.
Die Missio canonica
Lehrkräfte
Nach dem Referendariat (Zweite Staatsprüfung) verleiht der Bischof den neuen Lehrkräften für Katholische Religion die Missio canonica. Die Missio canonica ist eine zeitlich unbefristete Beauftragung durch den Bischof und gilt für die Erteilung des Religionsunterrichts im Bereich seines Bistums. Alle katholischen Religionslehrer/innen benötigen eine Missio canonica. Mit der kirchlichen Sendung bringt der Bischof sein Vertrauen zum Ausdruck, dass die Lehrkraft qualifiziert katholischen Religionsunterricht erteilt. Gleichzeitig sagt er ihr seine Unterstützung zu. Mit der Missio canonica erklärt die Lehrkraft ihre Bereitschaft, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen.
Absolventen des Weiterbildungskurses Kath. Religion erhalten direkt im Anschluss an den Kurs die Missio canonica. Bei einem Wechsel des Bistums ist die Missio canonica vom zuständigen Bistum, in dem die Schule liegt, umzuschreiben.
Hauptamtliche
Priester, Pastoralreferenten/-referentinnen und Gemeindereferenten/-referentinnen erhalten die Missio canonica für die Dauer ihres Dienstverhältnisses.
Ansprechpartnerin
Marianne Bruns
Domhof 24
31134 Hildesheim
Tel. (05121) 307-287
marianne.bruns(ät)bistum-hildesheim.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Mentorats für Studierende der Katholischen Theologie mit dem Berufsziel Religionslehrerin / Religionslehrer.