Die Missio canonica | Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Die kirchliche Unterrichtserlaubnis

Wer einen Masterabschluss in Katholischer Theologie hat (Ersten Staatsprüfung) und im Bereich des Bistums Hildesheim ein Referendariat im Fach Katholische Religion absolvieren möchte, beantragt dafür beim Bistum Hildesheim (Hauptabteilung Bildung) die dafür erforderliche Kirchliche Unterrichtserlaubnis. Diese ist befristet auf die Dauer des Referendariats.

Die Missio canonica

Missio Canonica 28.09.2021. Jahrgang 2019/2020

Missio Canonica 28.09.2021. Jahrgang 2020/2021

Lehrkräfte

Nach dem Referendariat (Zweite Staatsprüfung) verleiht der Bischof den neuen Lehrkräften für Katholische Religion die Missio canonica. Die Missio canonica ist eine zeitlich unbefristete Beauftragung durch den Bischof und gilt für die Erteilung des Religionsunterrichts im Bereich seines Bistums. Alle katholischen Religionslehrer/innen benötigen eine Missio canonica. Mit der kirchlichen Sendung bringt der Bischof sein Vertrauen zum Ausdruck, dass die Lehrkraft qualifiziert katholischen Religionsunterricht erteilt. Gleichzeitig sagt er ihr seine Unterstützung zu. Mit der Missio canonica erklärt die Lehrkraft ihre Bereitschaft, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen.

Absolventen des Weiterbildungskurses Kath. Religion erhalten direkt im Anschluss an den Kurs die Missio canonica. Bei einem Wechsel des Bistums ist die Missio canonica vom zuständigen Bistum, in dem die Schule liegt, umzuschreiben.

Hauptamtliche

Priester, Pastoralreferenten/-referentinnen und Gemeindereferenten/-referentinnen erhalten die Missio canonica für die Dauer ihres Dienstverhältnisses.

Ansprechpartnerin